Mitteilungen 10/2013, Seite 384, Nr. 206

Eberswalder Thesen zur nachhaltigen Entwicklung der Städte, Gemeinden und Ämter im Land Brandenburg

1. Jede Nachhaltigkeitsstrategie muss sich auch auf den Kern des Begriffes besinnen: Ressourcen sind so zu nutzen, dass die folgenden Generationen wenigstens ebenso viele Vorteile daraus ziehen können, wie sich die jetzt lebende Generation daraus zueignet.

2. Eine Anpassung an den Klimawandel ist geboten. Feuchtere Winter, trockenere Sommer und Extremwetterlagen werden nach den vorliegenden Erkenntnissen zunehmen. Den Kommunen sollten regionalisierte und lokalisierte Prognosedaten einfach zugänglich gemacht werden. Die Kommunen sollten sich bei ihrem Handeln aktiv auf den Klimawandel einstellen: z.B. durch Hochwasserschutz und Grundwasservorsorge, durch höheres Augenmerk bei der Grünflächengestaltung und angepasstere Auswahl von Pflanzen und Bäumen.

3. Städte, Gemeinden und Ämter handeln nachhaltig:

  • Sie haben nach der politischen Wende eine gelebte lokale Demokratie eingeführt.
  • In weiten Teilen des Landes wurde die Infrastruktur grundlegend erneuert (Trinkwasser, Abwasser, Straßen, Quartierssanierung). 
  • Die Kommunen haben dabei fachgebietsübergreifend geplant und ausgeführt. 
  • Seit kurzem bilden die Kommunen – anders als die staatliche Ebene - ihren gesamten Ressourcenverbrauch bereits im doppischen Haushaltswesen ab.
  • Viele Beispiele wie der Stadtumbau oder die Dorferneuerungsplanung belegen, dass dabei die Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, soziale und wirtschaftliche Entwicklung) in Einklang gebracht wurden.

4. Welche Ziele dabei im Einzelnen erreicht werden sollen, muss jede Stadt oder Gemeinde eigenverantwortlich mit ihrer Bürgerschaft entscheiden. Städte und Gemeinden sind bürgerschaftlich organisiert. Ihre zentralen Verwaltungsorgane sind unmittelbar vom Volk gewählt. Die Einbeziehung der Bürger in die Erfüllung der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft ist Kern kommunaler Selbstverwaltung. Städte und Gemeinden müssen selbst entscheiden, wo, in welchem Umfang und mit welcher Verbindlichkeit Bürger und Betroffene in Planungen und Entscheidungen weitergehend einbezogen werden. Dabei wird die Gefahr gesehen, dass organisiert eingebrachte Einzelinteressen die Orientierung von Entscheidungen am Gemeinwohl beeinträchtigen können. Neue Partizipationsinstrumente sind nicht erforderlich. Handlungsbedarf bei der Bürgerbeteiligung wird insbesondere im Bereich der Fachplanungen (Energiewende) oder bei Großprojekten (Flughafen) gesehen.

5. Zentraler Teil jeder Nachhaltigkeitsstrategie ist die Formulierung von Indikatoren, an denen die Ergebnisse überprüft werden können. Städte, Gemeinden und Ämter müssen ihre Ziele und Indikatoren in Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechts selbst bestimmen können. Quantitative Indikatoren sind grundsätzlich geeignet. Städten und Gemeinden ist zu empfehlen, auch Teile der Berliner Indikatoren zu nutzen. Sie sollten später durch qualitative Messgrößen ergänzt werden. Von Seiten des Landes sollten lokal nutzbare Daten zugänglich bereitgestellt werden.

6. Eine glaubwürdige Landesnachhaltigkeitsstrategie verlangt einen ergebnisoffenen Dialogprozess mit der Bevölkerung des Landes, aber auch mit den Kommunen. Das vom Land bisher gewählte Format einer Beteiligung einzelner Städte, Gemeinden und Ämter durch Workshops wird nicht als ausreichend erachtet. Die kommunale Selbstverwaltung muss auch in einer Landesnachhaltigkeitsstrategie respektiert werden.

7. Eine Landesnachhaltigkeitsstrategie ist eine Querschnittsaufgabe, die - wie beim Bund - Chefsache sein muss. Daher wäre eine Ansiedlung bei der Staatskanzlei geboten. Das jetzt federführende Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz muss nämlich selbst zentrale Themen der Nachhaltigkeit als eigene vertreten und ist daher selbst starker Fachakteur. Zudem ist geboten, andere Konzepte des Landes (Energiestrategie, Demografiestrategie, …) zu bündeln. In einer solchen Koordinierung wird auch für die Kommunen eine Chance gesehen.

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat vorstehende Thesen in seiner Sitzung am 21. Oktober 2103 beschlossen. Sie waren vom Planungs- und Bauausschuss am 1. März 2013 in Kooperation mit der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde in der Stadt Eberswalde vorbereitet worden (vgl. Mitt. StGB Bbg. 04-05/2013, S. 91 ff.).

Jens Graf, Referatsleiter

Az: 606-01

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