Mitteilungen 01/2017, Seite 19, Nr. 9

Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt Erhöhung der Sportförderung des Landes und spricht sich für direkte Zuwendungen an die Gemeinden sowie verbesserte Finanzierung der Städte mit Sportschulen aus

Die Sportförderung des Landes Brandenburg erhöht sich mit Wirkung zum 1. Januar 2017 von zuletzt 16 Mio. € jährlich auf 17 Mio. € jährlich. Das beschloss der Landtag mit einer entsprechenden Änderung der Regelung in § 8 Abs. 1 des Sportförderungsgesetzes in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2016.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hatte in seiner Stellungnahme die Erhöhung der Landesförderung begrüßt und zugleich auf die Notwendigkeit der direkten Sportförderung des Landes an die Gemeinden sowie einer verbesserten Finanzierung der Städte mit Sportschulen hingewiesen. Dies sind zwei zentrale Anliegen, die in den letzten Jahren wiederholt von den Städten und Gemeinden an die Geschäftsstelle herangetragen worden waren. Die Erwägungen im Einzelnen können der in diesem Heft im Wortlaut wiedergegebenen Stellungnahme vom 25. November 2016 entnommen werden.

In seiner Beschlussempfehlung (Drs. 6/5570) erachtete der zuständige Fachausschuss des Landtages die Anregungen als berechtigt, aber noch nicht entscheidungsreif. Es wurde allgemein festgestellt, dass gegebenenfalls Änderungen in der Zukunft erforderlich würden. Im Moment bestünde jedoch kein Änderungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sprach sich in einem Entschließungsantrag (Drs. 6/5639) für die Evaluation des Sportförderungsgesetzes aus. Eine externe Evaluation solle danach unter anderem der Frage nachgehen, ob die in Art. 35 Landesverfassung beschriebenen Grundsätze sowie die in §§ 1 und 2 Sportförderungsgesetz benannten Zwecke und Ziele erreicht werden und die Fördergrundsätze und Vergabemethoden noch zeitgemäß seien.

Dieser Entschließungsantrag ist aus gemeindlicher Sicht zu begrüßen. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg ist bereit, die kommunalen Erfahrungswerte in eine externe Evaluation des Sportfördergesetzes einzubringen. Der Antrag wurde bedauerlicherweise vom Plenum abgelehnt.

Bianka Petereit, Referatsleiterin

Az: 305-00

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