Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 07. Juni 2021.

  1. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg lehnt den Gesetzesentwurf für ein Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG – entschieden ab.

  2. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg stellt fest, dass die entstehenden Kosten des Ganztagsausbaus (Investitions- und laufende Kosten) konnexitätsrelevant sind und den Städten und Gemeinden vom Land vollständig zu erstatten sind.

  3. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg fordert das Land auf, gegenüber dem Bund in Bezug auf den Ausbau der unbestritten notwendigen Ganztagsangebote tragfähige und ausfinanzierte Lösungen zu fordern.

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