Bericht über die 32. Sitzung des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
Der Vollzug des Straßenverkehrsrechts auf Grundlage des Standarderprobungsgesetzes, die Auswertung des Stadt-Umland-Wettbewerbs, Insektenschutz, Straßenbaubeiträge, Kitafinanzierung und Fragen des Schulbaus erörterten die Präsidiumsmitglieder des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg auf ihrer letzten Sitzung. Im Zusammenhang mit der diesjährigen Klausurtagung des Landesausschusses des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg fand die Sitzung unter Leitung von Dr. Oliver Hermann, Bürgermeister der Stadt Wittenberge und Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in Werder (Havel) statt.
Die Zuständigkeit für den Vollzug des Straßenverkehrsrechts wird seit 2014 vom Standarderprobungsgesetz geregelt. Demnach ist es bestimmten Kommunen gestattet, nach dem Vorbild des Landes Schleswig-Holstein einige Aufgaben der Verkehrsbehörde, wie das Aufstellen von Verkehrsschildern, die Anmeldung von Demonstrationen oder die Beantragung von Behindertenparkplätzen, zu übernehmen. Für die betroffenen Kommunen hat sich das Modell aufgrund von Ortskenntnis und Bürgernähe bewährt. Allerdings läuft die Erprobungsphase des Gesetzes nach 10 Jahren und somit zu Beginn der kommenden Legislaturperiode aus. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Regelung sprach sich das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg dafür aus, die Regelungen dauerhaft gesetzlich zu verankern, mindestens jedoch die auslaufende Frist noch in der laufenden Legislaturperiode zu verlängern.
Bei der Auswertung des Stadt-Umland-Wettbewerbs herrschte Einigkeit unter den Präsidiumsmitgliedern, dass das gesamte Verfahren der Fördermittelvergabe dringend auf den Prüfstand gehöre.
Präsident Dr. Hermann, attestierte, dass der Wettbewerb an sich zwar eine gute Idee sei und die interkommunale Zusammenarbeit fördere, allerdings seien die festgelegten Instrumente und Richtlinien schwer handhabbar. Diese werde durch den schleppenden Mittelabfluss deutlich. Ebenfalls problematisch sei die Tatsache, dass eine Förderung nur an eine erfolgreiche Wettbewerbsteilnahme geknüpft sei und andere Teilnehmer, die bereits einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand betrieben, leer ausgingen, erläuterte Referentin Janna Lenke. Im Ergebnis der Aussprache wurde ein im Planungs- und Bauausschuss erarbeitetes Positionspapier verabschiedet.
Vertreter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hatten im Rahmen der vergangenen Sitzung des Planungs- und Bauausschusses in Wiesenburg Mark am 15. März 2019 einen Entwurf zu „Empfehlungen über den Umfang und die Ausgestaltung der Schulgebäude und Schulanlagen (Raumprogramm) sowie über die sachliche Ausstattung der Schule“ vorgestellt. Dabei handelt es sich nach deren Angaben um Richtlinien und nicht um verbindliche Raumprogramme für den Schulbau. Geschäftsführer Graf wies darauf hin, dass sich zwar die Anforderungen an den Unterricht geändert hätten. Die Richtlinien führten allerdings zu massiven Ausweiterungen der Flächenbedarfe und das eine Doppelnutzung der Räumlichkeiten anzustreben sei, insbesondere in Anbetracht der steigenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern. Sebastian Kunze, Referatsleiter für Schule, Bildung, Kita, Sport, Energie- und Wasserwirtschaft beim Städte- und Gemeindebund Brandenburg, wies auf die Problematik der Bestandsbauten hin. Es müsse zwischen Neu- und Bestandsbauten unterschieden werden. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg sah die Entwürfe als kaum umsetzbar an. Er forderte deshalb, die neuen Raumprogrammempfehlungen vor Einführung zunächst exemplarisch insbesondere an Bestandsbauten zu erproben und die dabei gewonnenen Ergebnisse anzupassen. Es müsse außerdem eine differenzierte Betrachtung von Bestands- und Neubauten in den Entwurf aufgenommen werden und weiterhin die besondere Beachtung des Denkmalschutzes bei Bestandsbauten Erwähnung finden.
Das Präsidium begrüßte die Initiativen der Landesregierung, einen Aktionsplan Insektenschutz auch für das Land Brandenburg aufzustellen. Dies liegt laut Herrn Präsident Dr. Hermann insbesondere auch daran, dass die öffentliche Wahrnehmung zum Thema Insektenschutz zuletzt zugenommen habe. Gottfried Richter, Amtsdirektor des Amtes Kleine Elster, wies darauf hin, dass sich die brandenburgischen Kommunen bereits zunehmend für den Insektenschutz einsetzen. In seiner Gemeinde gäbe es bereits seit vielen Jahren Insektenhotels und Bienenprogramme an Schulen. Holger Kelch, Oberbürgermeister der Stadt Cottbus, ergänzte, dass die Stadt seit letztem Jahr pestizidfrei sei und seitdem keine Pflanzenschutzmittel mehr einsetze. Das Präsidium forderte jedoch, dass die Entscheidungsrechte der Städte und Gemeinden nicht weiter eingeschränkt werden dürfen und bittet die Landesregierung zudem, verstärkte Maßnahmen innerhalb der Städte und Gemeinden auch finanziell zu unterstützen. Geschäftsführer Graf betonte in diesem Zusammenhang, dass ein gemeindliches „Blühwiesenprogramm“ eine schnell realisierbare Maßnahme sei.
Das vom Landtag am 13. März 2019 beschlossene brandenburgische Gesetzes zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes wird vom Präsidium kritisch betrachtet. Laut dem neuen Gesetz werden künftig alle Eltern im Land Brandenburg von den Elternbeiträgen befreit, denen ein Kostenbeitrag nicht mehr zugemutet werden soll. Die Regelung betrifft beispielsweise Empfänger von Sozialhilfen. Für die Einnahmeausfälle der Kommunen veranschlagt das Land eine Ausgleichspauschale in Höhe von 12,50 € je Kind und Monat. Das Präsidium stuft insbesondere die Höhe dieser Pauschale als problematisch ein, da nur ein Bruchteil der Kita-Träger in Brandenburg mit den 12,50 € je Kind und Monat die bestehenden Beitragsausfälle ausgleichen könne. Die derzeitige Ausgleichspauschaule führe laut Referatsleiter Sebastian Kunze bei einer Vielzahl von Einrichtungsträgern zu Defiziten im fünfstelligen Eurobereich pro Jahr, die letztlich von den Gemeinden zu tragen wären. Die von der Landesregierung im Entwurf der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung angedachte pauschale Erstattung ausfallender Kita-Beiträge in Höhe von 12,50 € je Kind und Monat wird aus diesem Grund vom Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg entschieden abgelehnt. Des Weiteren müssten den Gemeinden die ausfallenden Kita-Beiträge im Rahmen der strengen Konnexität vollständig erstattet werden.
Das Präsidium nahm den von den Koalitionsfraktionen in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen zur Kenntnis und begrüßt darin die Anerkennung der Kompensationspflicht seitens des Landes für wegfallende Straßenbaubeiträge. Da die Auszahlung dieser Kompensationsleistung unweigerlich an eine Rechtsverordnung gebunden sei, müsse die Ausführungsverordnung dringend in sehr zeitnahem Zusammenhang mit dem Verkünden des Änderungsgesetzes in Kraft treten, forderte Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. Als Maßstab für die Berechnung der Kompensationspauschale sieht das Präsidium die Zahl der Kilometer der Gemeindestraßen zwar grundsätzlich als geeignet an. Es müsse allerdings ein über die Pauschaule hinausreichender Ersatzanspruch für die Gemeinden geleistet werden, deren Beitragsanteile über der Pauschale liegen.
Die von Referatsleiterin Silke Kühlewind erläuterten Entwürfe einer eID- und IT-Basiskomponentenverordnung sowie einer IT-Beauftragtenverordnung wurden vom Präsidium positiv bewertet. Die frühzeitige Erarbeitung der Verordnungsentwürfe nach Brandenburgischem E-Government-Gesetz wird vom Präsidium des Städte- und Gemeindebundes somit begrüßt. Das Präsidium spricht sich für ein Inkrafttreten der Verordnungen zum 1. Juli 2019 aus. Zudem sprach sich das Präsidium dafür aus, nach einer Übergangszeit auch im Unterschwellenbereich die Kommunen zur Anwendung der E-Rechnung zu verpflichten.