Auswirkungen des Ukraine-Krieges, u.a. auf die Energieversorgung

12. September 2022

Das Präsidium nimmt mit Sorge einen Vertrauensverlust, große Verunsicherung und starke Zweifel in der Bevölkerung wahr, dass die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der aus dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine resultierenden Energiekrise durch Staat und Gesellschaft zu bewältigen sein werden. Es stellt fest, dass die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung der Bevölkerung, von Unternehmen, Einzelhandel und Kommunen noch nicht ausreichen. [mehr]

Richtlinie zur Förderung von notwendigen Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (RL KIP II – Bildung – Schule)

16. Mai 2022

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg nimmt zur Kenntnis, dass das Förderprogramm KIP II Schule bereits um mehr als das Siebenfache überzeichnet ist. [mehr]


 

Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der für die Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln im Land Brandenburg nach Landesrecht zuständigen Behörden

16. Mai 2022

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt, dass nach Inkrafttreten der Mietspiegelreform des Bundes im Land Brandenburg die Zuständigkeit zum Erlass oder zur Anerkennung von Mietspiegeln eine gemeindliche Aufgabe bleibt oder wird.[mehr]


Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

16. Mai 2022

Das Präsidium bedauert, dass das Land Brandenburg bei der Anpassung der Besoldung lediglich auf die Ergebnisse aus Tarifverhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder abstellt und nicht berücksichtigt, dass der Bund sowie die kommunalen Arbeitgeberverbände im Rahmen der Verhandlungen des TVöD andere Tarifergebnisse erzielen. Für den kommunalen Bereich führt dies zu einem Auseinanderlaufen von Besoldung der kommunalen Beamten und tariflichen Entgelten der kommunalen Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund ist die Rückkehr zu gemeinsamen Verhandlungen und Abschlüssen anzustreben. [mehr]


 

Auswirkungen der Veränderungen der Wahlberechtigtenzahlen in den 44 Landtagswahlkreisen

16. Mai 2022

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg spricht sich grundsätzlich für die Beständigkeit der 44 Landtagswahlkreise aus (Grundsatz der Wahlkreiskontinuität). Die Beständigkeit der Wahlkreise findet dort ihre Grenze, wo die Wahlberechtigtenzahl eines Wahlkreises um mehr als 33 1/3 vom Hundert von der durchschnittlichen Wahlberechtigtenzahl der Wahlkreise abweicht, da sodann eine Neuabgrenzung gesetzlich erforderlich ist. Die Neuzuschnitte der Landtagswahlkreise sollen möglichst unter der Wahrung der örtlichen Verhält-nisse gebildet werden. [mehr]


 

Erhöhung des Erfrischungsgeldes für Wahlhelfer insbesondere bei mehreren zeitgleich stattfindenden Wahlen – Stellungnahme an den Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg

16. Mai 2022

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg spricht sich ausdrücklich für eine Erhöhung des Erfrischungsgeldes für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, nicht nur bei verbundenen Wahlen, aus. [mehr]


 

Reform der Grundsteuer (Sachstand)

16. Mai 2022

Das Präsidium bittet die Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, die Grundsteuerreform im Rahmen ihrer Möglichkeiten konstruktiv zu begleiten und die Finanzverwaltung bei der Durchführung der Grundsteuerreform aktiv zu unterstützen. Die Grundsteuer ist zentrale unverzichtbare konjunkturunabhängige kommunale Steuer, für deren Erhalt sich der Städte- und Gemeindebund Brandenburg nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit vielen Initiativen eingesetzt hatte. [mehr]


 

Aktuelle Corona-Lage (Mai 2022)

16. Mai 2022

Das Infektionsgeschehen hat sich in den vergangenen Wochen spürbar vermindert. Trotz einer vergleichsweise hohen Zahl Infizierter müssen nur wenige Menschen auf Intensivstationen behandelt werden. Die weitere Entwicklung bleibt aufmerksam zu beobachten. [mehr]


 

Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes (Mai 2022)

16. Mai 2022

Das Präsidium verfolgt die Entwicklung des Ukraine-Konfliktes mit Sorge. Es erwartet, dass im Rahmen der Umsetzung der Nr. 12 b des Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 7. April 2022 die für Betreuung und Versorgung geflüchteter Menschen anfallenden Kosten den Kommunen abgenommen werden. Dies betrifft insbesondere auch Kosten für zusätzliche Zuschussbedarfe für die Kindertagesbetreuung oder Beschulung. [mehr]


 

Geschäftsbesorgungsvertrag des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg mit der Gesellschaft kommunaler E.DIS Aktionäre mbH

28. März 2022

Der Geschäftsbesorgungsvertrag des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg mit der Gesell-schaft kommunaler E.DIS Aktionäre GmbH vom 30. September 1998 soll einvernehmlich zum 30. Juni 2025 aufgehoben werden. [mehr]


 

Entwurf einer Brandenburgischen Wolfsverordnung (BbgWolfV)

28. März 2022

Angesichts steigender Zahl von Rissen und der erforderlichen Präventionsmaßnahmen wird Handlungsbedarf, wie beispielsweise die Eingriffsvoraussetzungen zur Regulierung von ver-haltensauffälligen Wölfen und Problemwölfen gesehen. [mehr]


 

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes

28. März 2022

Das Präsidium erwartet von der Landesregierung die Umsetzung von im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen auf dem Gebiet des ÖPNV. Dazu zählen unter anderem Unterstüt-zung bei der Umsetzung der Clean Vehicle Directive, eine Dynamisierung der nicht investiven Mittel nach dem ÖPNVG für die Kommunen um 1,5 % und die Beauftragung einer gutachter-liche Ausarbeitung zur Etablierung einer 3. Finanzierungssäule. [mehr]


 

Digitalisierung des Bildungswesens, Fortschreibung von Positionen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg

28. März 2022

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg begrüßt, dass die Digitalisie-rung der Schulen und des Bildungswesens weiter vorangetrieben wird. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg stellt fest, dass eine auf digi-talen Medien basierende Bildung derzeit nicht im Brandenburgischen Schulgesetz verankert ist. [mehr]


 

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen in Brandenburg (Brandenburgisches Streitbeilegungsgesetz – BbgSBG)

28. März 2022

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg betrachtet die Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten durch Schiedsstellen als wichtige pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe zur zeitnahen und flexiblen Einigung zwischen den Konfliktparteien. [mehr]


 

Aktuelle Corona-Lage (März 2022)

28. März 2022

Das Präsidium nimmt die Entwicklung des Infektions- und Impfgeschehens zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie zur Kenntnis. Es bedauert, die nach wie vor niedrigen Impfquoten in Brandenburg. [mehr]


 

Ukraine-Konflikt (März 2022)

28. März 2022

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg bekräftigt den Aufruf für Frieden und Zusammenhalt des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. Viele Vertriebene betreten in Deutschland zuerst Brandenburg. Eine solidarische Verteilung innerhalb Deutschlands und Europas ist geboten. Eine Verteilung innerhalb Deutschlands nach dem Königsteiner Schlüssel ist sachgerecht. Es ist eine leistungsfähige Weiterleitungsstruktur bereits aus den an die Ukraine angrenzenden Staaten für die ankommenden Geflüchteten in andere Bundesländer sowie andere europäische Staaten geboten. Zunächst soll es beim Status nach dem Asylbewerberleistungsgestz bleiben. [mehr]


Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Wohngeldgesetzes und des Wohngeldsondergesetzes in Brandenburg

24. Januar 2022

Eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Rahmen des elektronischen Wohngeldfachverfahrens der Wohngeldbehörden und dem für Wohnen zuständigen Mitglied der Landesregierung im Sinne des Artikel 26 der DSGVO wird unterstützt. Die Änderung der Rechtsverordnung sollte vor dem Hintergrund des einheitlichen elektronischen Fachverfahrens mit einer Überprüfung der bislang in § 1 Abs. 1 Satz 3 an Entscheidung über eine Aufgabenübertragung auf kreisangehörige Kommunen verbundenen Nachweispflichten einer sachgerechten, wirtschaftlichen und effizienten Aufgabenwahrnehmung verknüpft werden. [mehr]


 

Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in Landesrecht

24. Januar 2022

Mit der anstehenden Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Landesrecht sind erheblich Änderungen des AGKJHG und im Vollzug zu erwarten. Das vorgelegte, die kommunalen Spitzenverbände, Träger der öffentlichen Jugendhilfe und kreis-freie Städte eng einbeziehende Beteiligungskonzept wird vor dem Hintergrund des Änderungsbedarfs als sachgerecht angesehen. [mehr]


 

Kita-Rechts-Reform (insbesondere Finanzierung)

24. Januar 2022

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg begrüßt eine Fortsetzung der Gleichbehandlung von gemeindlichen und freien Trägern im Bereich der Kindertagesbetreuung im novellierten Kita-Gesetz. Der Vorschlag, das Essensgeld im Bereich der Kindertagesbetreuung weiterhin gesondert zu erheben, wird begrüßt. Die bisherigen Vorschläge des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zum Verfahren werden aufrechterhalten. [mehr]


 

Änderung der Infektionsschutzzuständigkeitsverordnung

24. Januar 2022

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg verfolgt die weitere Entwicklung der COVID-19 Pandemie mit großer Sorge und Aufmerksamkeit. Als wichtigste Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie wird weiterhin das Impfen angesehen. Die gemeinsamen Anstrengungen der Gesellschaft haben die Impfbereitschaft in der Bevölkerung gesteigert. Gleichwohl liegt die Impfquote im Land Brandenburg noch unter dem Bundesdurchschnitt. [mehr]


 

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