Mitteilungen 05/2016, Seite 167, Nr. 90

Landesplan zur Stärkung der niedersorbischen Sprache

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat sich an der Diskussion um einen Landesplan zur Stärkung der niedersorbischen Sprache beteiligt. Der Landtag Brandenburg hatte die Landesregierung mit Beschluss vom 8. Juli 2015 (LT-Drs. 6/1902) beauftragt, in der zweiten Hälfte der Legislatur einen Maßnahmeplan zur Stärkung der niedersorbischen Sprache zu erarbeiten. Ein entsprechender Entwurf des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur sieht in fünf Arbeitsbereichen verschiedene Maßnahmen vor, in denen die Gemeinden und/oder die Landkreise als Verantwortliche und/oder Zielgruppe benannt werden.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat das Anliegen des Landesplanes, die niedersorbische Sprache als lebendiges Kulturerbe Brandenburgs sowie Mehrsprachigkeit und Wertschätzung kulturellen Reichtums zu fördern, grundsätzlich begrüßt. Dies erklärte der Verband in seiner Stellungnahme vom 19. April 2016 nach entsprechender Befassung im Präsidium. Begrüßt wurde gleichermaßen die Funktion des Papieres als Standortbestimmung, die bereits laufende Aktivitäten sichtbar macht, als Diskussionsgrundlage aller Akteure dienen und entsprechend fortgeschrieben werden soll. In dem Entwurf wurden teilweise gute Handlungsansätze gesehen, die weiter verfolgt werden sollten.

Der Verband erläuterte in seiner Stellungnahme zwei zentrale Anliegen, die bei der Überarbeitung des Entwurfes berücksichtigt werden sollten.

a) Erstens sei der Entwurf um Aussagen zu ergänzen, in welcher Form das Land den Gemeinden die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellt, sofern diese in dem Papier als verantwortliche Akteure bzw. angesprochene Zielgruppe der Maßnahmen vorgesehen sind (z.B. sorbisch/wendisch-kompatible Software in Verwaltungen, sprachliche Weiterbildungen für Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen).

Sofern parallel der Entwurf einer Verordnung über die Erstattung des Zusatzaufwandes aus der Anwendung des Sorben/Wenden-Gesetzes diskutiert wird, stellten sich zwei Fragen. Zum einen müsse  herausgearbeitet werden, ob und inwieweit die in dem Entwurf eines Landesplanes zur Stärkung der niedersorbischen Sprache genannten Maßnahmen über die in dem novellierten Sorben/Wenden-Gesetz enthaltenen Aufgaben hinausgehen. Damit einhergehend sei zu klären, ob und inwieweit die zur Umsetzung des Entwurfes eines Landesplanes zur Stärkung der niedersorbischen Sprache erforderlichen Ressourcen aus Sicht der Landesregierung durch den Entwurf einer Verordnung über die Erstattung des Zusatzaufwandes aus der Anwendung des Sorben/Wenden-Gesetzes als ausgeglichen angenommen werden.

Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell anhängigen Verfahren bezüglich der Erweiterung des angestammten Siedlungsgebietes und der insoweit geltenden Antragsfrist vom 31. Mai 2016. Vor allem angesichts der Tatsache, dass weitreichende Informationen zu den Rechten des Sprachgebrauches und zur Ermutigung der Sprachnutzung im Entwurf eines Landesplanes zur Stärkung der niedersorbischen Sprache vorgesehen sind, sei es unerlässlich, dass das Land durch entsprechende Ausstattung der Gemeinden die Gewähr dafür trägt, dass die Rahmenbedingungen zur Erfüllung dieser Maßnahmen vorhanden sind bzw. aktiv geschaffen werden.

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hatte in seiner Sitzung vom 7. April 2016 ernsthafte Zweifel daran geäußert, dass dies durch die im Entwurf einer Verordnung über die Erstattung des Zusatzaufwandes aus der Anwendung des Sorben/Wenden-Gesetzes vorgesehenen Kostenausgleichsregelungen gelingen wird.

b) Als weiteres wichtiges Anliegen machte der Städte- und Gemeindebund Brandenburg geltend, dass bei der Umsetzung jener Maßnahmen, bei denen auf entsprechende Aktivitäten der Gemeinden hingewirkt werden solle (z.B. Veröffentlichung von Texten in Amtsblättern, Anbringung von Tafeln an Rathäusern), das Recht der kommunalen Selbstverwaltung in seiner Ausprägung in Art. 28 GG sowie der Brandenburgischen Kommunalverfassung geachtet wird.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Städte und Gemeinden eigenverantwortlich über die aus ihrer Perspektive geeigneten und angemessenen Maßnahmen entscheiden. Weiterhin war im Entwurf auffällig, dass in verschiedenen Maßnahmen die kommunalen Sorben/Wendenbeauftragten als Verantwortliche – und zugleich die Landkreise als Zielgruppe benannt werden. Dies erscheint vor dem Hintergrund der Brandenburgischen Kommunalverfassung unschlüssig. Insoweit bedürfe es einer Klärung der Rolle der Sorben/Wendenbeauftragten mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales.

Bezüglich der im Entwurf angedachten Wettbewerbe und Preise wies der Städte- und Gemeindebund darauf hin, dass der Erfolg dieser Maßnahmen nicht an der Anzahl der Bewerbungen gemessen werden könne. Denn die Gemeinden sind in allen kommunalen Aufgabenfeldern mit einer unüberschaubaren Fülle an Wettbewerben, Aktionen, Projekten und Preisen konfrontiert, die wertvolle Ressourcen binden und daher eine Auswahl erforderlich machten.

Bianka Petereit, Referatsleiterin

Az: 301-00

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