Brandenburgs Städte, Gemeinden und Ämter

Städte und Gemeinden sind die Grundlage unseres Gemeinwesens. Im Land Brandenburg gibt es 413 Städte und Gemeinden. Die Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und die Landeshauptstadt Potsdam sind kreisfrei. Die übrigen Städte und Gemeinden gehören einem der vierzehn Landkreise an.

138 Städte und Gemeinden verfügen über eine eigene Verwaltung, die von einem direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten hauptamtlichen Bürgermeister oder Oberbürgermeister geleitet wird.

266 amtsangehörige Städte und Gemeinden teilen sich eine gemeinsame Verwaltung, die man als Amt bezeichnet. In Brandenburg gibt es 50 Ämter. Leiter der Verwaltung ist der vom Amtsausschuss gewählte Amtsdirektor des Amtes.
 
113 amtsfreie oder amtsangehörige Gemeinden führen die Bezeichnung Stadt.

Vier Städte haben sich zu einer Verbandsgemeinde - einem Gemeindeverband - zusammengeschlossen. Deren Verbandsgemeindebürgermeister und die Verbandsgemeindevertretung werden direkt gewählt.

Aufgaben

Städte und Gemeinden erfüllen die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft. Dies sind viele wichtige Aufgaben für das tägliche Leben ihrer Bürgerinnen und Bürger. Man unterscheidet zwischen pflichtigen und freiwilligen Aufgaben.

Pflichtige Aufgaben sind u.a.:

  • Bau und Unterhaltung der Gemeindestraßen. Landesweit gibt es rund 22.000 Kilometer Gemeindestraßen.
  • Trägerschaft von Grundschulen. Im Schuljahr 2018/19 gab es rd. 400 öffentliche Grundschulen mit ca. 108.00 Schülerinnen und Schülern.
  • Versorgung mit Trinkwasser und die Entsorgung des Abwassers. Beide Aufgaben werden vielfach zusammen mit anderen Kommunen in Zweckverbänden erfüllt.
  • Trägerschaft von kommunalen Friedhöfen
  • Regelung der Bodennutzung zum Beispiel durch den Erlass von Flächennutzungs- oder Bebaungsplänen.
  • Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde.
  • Aufgaben des Standesamtes
  • Verantwortlichkeit für den Brandschutz. In einer Vielzahl an Gemeinden wird dies durch die freiwilligen Feuerwehren mit ihren landesweit rund 38.000 Kameraden als ehrenamtliche Einsatzkräfte wahrgenommen

Freiwillige Aufgaben sind u.a.:

  • Wohnungsbau, der vielfach durch eigene kommunale Wohnungsunternehmen organisiert wird.
  • Trägerschaft von Theatern, Museen und Bibliotheken. In Brandenburg sind eine Vielzahl an Theatern, Museen und Bibliotheken in gemeindlicher Trägerschaft.
  • Städtepartnerschaften. Landesweit unterhalten die brandenburgischen Gemeinden 118 vertraglich begründete Partnerschaften zu anderen Gemeinden im Ausland.
  • Trägerschaft von Kindertagestätten. Es gibt rund 950 Kindertagesstätten in gemeindlicher Trägerschaft, in denen ca. 112.000 Kinder betreut werden.

 

Bürgerschaftlich organisiert

Die Städte und Gemeinden sind bürgerschaftlich organisiert. Die von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählten Stadtverordnetenversammlungen oder Gemeindevertretungen nehmen wichtige Verwaltungsaufgaben wahr. Die Gemeindevertreter und Stadtverordneten werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Vertretungen bestehen aus dem Bürgermeister oder Oberbürgermeister und gewählten Vertretern. Die Anzahl der gewählten Stadtverordneten oder Gemeindevertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Sie beträgt zwischen acht und vierzig Vertretern. In den kreisfreien Städten besteht die Stadtverordneten-versammlung regelmäßig aus zwischen 46 bis zu 56 Stadtverordneten. Bei den letzten allgemeinen Kommunalwahlen 2019 wurden landesweit insgesamt mehr als 6.000 Stadtverordnete und Gemeindevertreter gewählt.

Amtsangehörige Gemeinden verfügen über einen direkt gewählten ehrenamtlichen Bürgermeister. Dieser ist auch jeweils Vorsitzender der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung.

Finanzen und Personal

Zur Finanzierung ihrer Aufgaben können die Städte und Gemeinden eigene Abgaben erheben. Dies sind unter anderem Gebühren und Beiträge zum Beispiel für den Straßenbau oder die Errichtung von Trink- oder Abwasseranlagen, Steuern wie die Hundesteuer oder Entgelte etwa für die Benutzung von Schwimmbädern.

Die Städte und Gemeinden erhalten zudem Zuweisungen des Bundes und des Landes. Damit die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können, sind sie von Seiten des Landes über einen Finanzausgleich angemessen an dessen Steuereinnahmen zu beteiligen.
 
Insgesamt verfügten im Jahr 2018 die Städte, Gemeinden und Ämter des Landes Brandenburg an Einnahmen in Höhe von rund 5,7 Mrd. Euro.
 
Für die Durchführung ihrer Aufgaben beschäftigten die brandenburgischen Städte, Gemeinden und Ämter rund 33.000 Bedienstete. Die Städte, Gemeinden und Ämter sind damit wichtige Arbeitgeber im Land Brandenburg.