Stellungnahme des StGB zur Anhebung der Vermessungsgebühren vom 13.10.2003

Ministerium des Innern bereitet Anhebung der Vermessungsgebühren vor

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium des Innern hat den Städte- und Gemeindebund Brandenburg den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung mit Gelegenheit zur Stellungnahme übermittelt. Soweit Tarifstellen im Wesentlichen bei den von freiberuflich tätigen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erbrachten Leistungen zur Anwendung kommen, sind darin zum Teil drastische Gebührenanhebungen vorgesehen.

Dies betrifft z.B. die Kosten für die Fertigung amtlicher Lagepläne, die Durchführung von Bodenordnungsverfahren oder die Vermessung von Verkehrsflächen. Unter anderem ist beabsichtigt, die Stundensätze für Amtshandlungen, für die keine speziellen Tarifstellen vorgesehen sind, um 17 % bis 25 % anzuheben. Künftig soll die Mindestgebühr für die Anfertigung eines amtlichen Lageplanes 1.100 Euro betragen.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg ist diesen drastischen Gebührenerhöhungen in seiner Stellungnahme an das Ministerium des Innern deutlich entgegengetreten. Der Entwurf müsse grundlegend überarbeitet werden. Die Neufassung dürfe nicht zu finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen führen. Abgesehen von den Belastungen für die kommunalen Haushalte werde mit den Gebührenerhöhungen dem Bestreben von Landesregierung und Landtag entgegengewirkt, Bauprojekte zu erleichtern. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat zudem erneut weitergehend gefordert, Städten, Gemeinden und Ämtern eine persönliche Gebührenfreiheit einzuräumen, soweit Amtshandlungen nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betreffen.

Unabhängig davon halten wir es für angezeigt, Sie bereits jetzt über die Absichten des Ministeriums zu informieren, damit die Gebührenanhebungen vorsorglich in der Haushaltsplanung Berücksichtigung finden können.

Wegen der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die gegenüber dem Ministerium des Innern abgegebene Stellungnahme sowie den Verordnungsentwurf. Beide Texte können von den Mitgliedern des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg bei Bedarf für interne Zwecke bei der
Landesgeschäftsstelle abgefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Böttcher

Az.: 614-00