Stellungnahmen zu den Themengebieten Öffentliche Sicherheit und Ordnung (u.a. Ausländer, Wahlen, Meldewesen, Feuerschutz, Verkehr, Natur- und Umweltschutz)

Landesaufnahmegesetz

Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes - Landesaufnahmegesetz

Am 9. März 2016 berät der Landtag Brandenburg in 2. Lesung über den Entwurf eines Landesaufnahmegesetzes, Drucksache 6/3080. Am 10. Februar 2016 hat der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landtages Brandenburg eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände sowie anderer Organisationen, insbesondere von Flüchtlingsorganisationen, durchgeführt. Die Stellvertretende Geschäftsführerin, Frau Gordes, hat für den Städte- und Gemeindebund Brandenburg in dieser Anhörung eine Stellungnahme abgegeben, in der sich der Verband überwiegend kritisch mit dem Entwurf des Landesaufnahmegesetzes auseinandersetzt.

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Stellungnahme zum Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG), Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/3080 vom 5. Februar 2016

Rundschreiben zum Entwurf eines Landesaufnahmegesetzes vom 15. Februar 2016

zur Pressemitteilung vom 8. März 2016: Keine Durchgriffsmöglichkeiten für Landräte auf die Gemeinden zulassen!

 

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Interessengemeinschaft für Lärmschutz Autobahnnaher Gemeinden

11. April 2011

Die Interessengemeinschaft von Autobahnanliegergemeinden für besseren Lärmschutz ist ein Verbund autobahnnaher Städte, Gemeinden und Ämter. Ziel ist es, eine Verbesserung des Lärmschutzes in autobahnnahen Siedlungsgebieten zu erreichen.

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Polizeistrukturreform 2020

2. Oktober 2010

Seit Anfang des Jahres 2010 bereitet die Landesregierung unter Federführung des Innenministeriums eine Polizeistrukturreform vor. Wesentliche Eckpunkte sind der Abbau von 1.873 Mitarbeitern, die Reduzierung der 50 Wachen (Land) auf 15 Wachen, die Zusammenfassung der 15 Schutzbereiche in 4 Direktionen sowie die Zusammenlegung der beiden Polizeipräsidien und des Landeskriminalamtes in ein Polizeipräsidium. Diese Pläne hat der damalige Innenminister, Rainer Speer, auf der Präsidiumssitzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg am 6. September 2010 erläutert. Auch nach einer regen Diskussion mit dem Innenminister konnten die Ausführungen das Präsidium nicht überzeugen, dass mit der Strukturreform eine leistungsfähigere Polizei flächendeckend verfügbar sein wird. Aus diesem Grund fasste das Präsidium den einstimmigen Beschluss, einen offenen Brief an die Mitglieder des Landtages Brandenburg und dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg zu richten, um die Bedenken der kommunalen Verantwortungsträger in den Städte, Gemeinden und Ämtern zu den vorgelegten Reformplänen zum Ausdruck zu bringen. Unter dem Brieftext finden Sie die Erstunterzeichner des Schreibens. Weitere Unterstützung durch Unterzeichnung des Schreibens durch die Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes ist möglich, wir werden die Liste der Unterzeichner dementsprechend aktualisieren.

download des Offenen Briefes an die Mitglieder des Landtages Brandenburg sowie an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Stand der Unterzeichner: 24. September 2010

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Brandschutz in Brandenburg

Mai 2011

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz von Wahlgeräten bei der Bundestagswahl 2005 - Konsequenzen für die Europa- und Bundestagswahl

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 3. März 2009 – 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07 die Bundeswahlgeräteverordnung für verfassungswidrig erklärt. Der Einsatz elektronischer Wahlgeräte setze voraus, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Dies folge aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Wegen der Einzelheiten wird auf die über die Internetseite des Bundesverfassungsgerichts www.bundesverfassungsgericht.de aufrufbare Pressemitteilung des Gerichts sowie die ebenfalls unter dieser Adresse aufrufbare Urteilsveröffentlichung verwiesen.

Mit Schreiben vom 3. März 2009 hat das Bundesministerium des Innern als eine erste Reaktion auf die Entscheidung die Innenressorts der Länder darauf hingewiesen, dass damit der Einsatz von Wahlgeräten bei der Europawahl und der Bundestagswahl 2009 nicht zulässig ist. Ob eine Anpassung der Bundeswahlgeräteverordnung nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts infrage kommt, wird das Bundesministerium des Innern sorgfältig prüfen. Das Schreiben des Bundesministeriums ist als Anlage beigefügt. Es wurde uns über den Deutschen Städtetag zugeleitet. Wir bitten um Kenntnisnahme.

Da eine Zulassung eines Stimmzählgerätes für Landtagswahlen oder Volksentscheide im Land Brandenburg neben einer Bauartzulassung für die Bundeswahlen(vgl. § 2 Abs. 3 Satz 1 Landeswahlgeräteverordnung) auch eine Genehmigung der Verwendung des Präsidiums des Landtages (§ 4 Landeswahlgeräteverordnung) voraussetzt, wird der Einsatz bei den kommenden Landtagswahlen ebenfalls ausscheiden.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg wird sich beim Ministerium des Innen dafür einsetzen, dass nach einer Auswertung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach der Bundestagswahl die Voraussetzungen für den künftigen Einsatz von Stimmzählgeräten geschaffen werden.

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Einführung einer dauerhaften Identifikationsnummer für natürliche Personen

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Beschaffung von Dienstbekleidung über das elektronische Warenhaus des Zentraldienstes der Polizei des Landes Brandenburg

17.11.2006

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