Keine Durchgriffsmöglichkeiten für Landräte auf die Gemeinden zulassen!

(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund wehrt sich gegen die Absicht des Landtages Brandenburg, im neuen Landesaufnahmegesetz den amtsfreien Gemeinden und Ämter zur Pflichtaufgabe durch Weisung der Landräte neue Aufgaben zu übertragen. Nach dem Gesetzentwurf, der am Mittwoch in zweiter Lesung im Landtag beraten werden soll, sollen die Städte und Gemeinden den Landkreisen kostenlos bebaute Grundstücke zur Verfügung stellen, damit dort Asylbewerber, Flüchtlinge, Ausländer mit und ohne Aufenthaltsgestattung untergebracht werden können. „Wenn die amtsfreien Gemeinden und die Ämter diese Aufgabe erhalten, werden sie praktisch zukünftig für die Unterbringung der Asylbewerber zuständig sein“, erklärte Geschäftsführer Böttcher am Dienstag in Potsdam. „Und dass, ohne dass die Gemeinden einen Anspruch auf eine Kostenerstattung hätten oder, wie andere Vermieter, einen Mietzins verlangen könnten. Damit sparen das Land Brandenburg und die Landkreise auf Kosten der Gemeinden. Das lehnt der Verband als gesetzeswidrig ab.“
Damit die Gemeinden dieser neuen Aufgabe nachkommen, räumt der Landtag Brandenburg den Landräten noch besondere Aufsichts- und Durchgriffsrechte gegenüber den Gemeinden ein. Das Präsidium des Verbandes hat sich in seiner Sitzung am Montag klar dahingehend positioniert, dass die Gemeinden gegen ein solches Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen werden. „Die neuen Regelungen sind offensichtlich verfassungswidrig: zum einen wird das strikte Konnexitätsprinzip verletzt, zum anderen die Organisationshoheit und die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden.“ sagte Böttcher.

Druckversion