Wohnungswirtschaft soll aufhören, Menschen für dumm zu verkaufen

(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat den Vorwurf der „Willkür“ bei der Festsetzung von Kommunalabgaben zurückgewiesen, den der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) heute nach einem Bericht der Onlineausgabe der Märkischen Allgemeinen Zeitung erhoben hat. Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Karl-Ludwig Böttcher, wies darauf hin, dass das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg die Kalkulation von Gebühren und Beiträgen der Kommunen detailliert regelt. Es bestimmt beispielsweise in § 6, dass ein veranschlagtes Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen soll. Jeder der einen Abgabenbescheid erhalte, könne diesen vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Böttcher forderte die Wohnungswirtschaft auf, Behauptungen fehlender Preiskontrollen zurückzunehmen.  Zur Kritik des Verbandes der Wohnungswirtschaft an der Erhebung von Grundsteuern sagte Böttcher: „Die Wohnungswirtschaft kann nicht einerseits ständig Förderprogramme zu ihrer Strukturanpassung von Bund, Land und Kommunen fordern und andererseits gleichzeitig regelmäßig die kommunalen Steuern infrage stellen.“ Nicht wenige Städte müssten erhebliche Lasten wegen insolventer Wohnungsunternehmen tragen. Böttcher warf die Frage auf, ob mit den regelmäßigen Medienkampagnen gegen kommunale Unternehmen von intransparenten Kostenstrukturen der Wohnungswirtschaft abgelenkt werden soll.

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