Pressemitteilung vom 23.01.2006

Städte- und Gemeindebund begrüßt gemeinsamen Landtagsantrag, ressortunabhängige Normprüfstelle einzurichten

Aber: Bürokratiekosten umfassender untersuchen – Kommunen müssen in Betrachtung einbezogen und ebenfalls entlastet werden

(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat den gemeinsamen Antrag der Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Linkspartei im Grundsatz begrüßt, bei der Landesregierung eine schlagkräftige ressortunabhängige Normprüfstelle einzurichten. Die Fraktionen griffen damit eine seit Mitte der 90er Jahre vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg formulierte Forderung auf, erklärte Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher. In der ressortunabhängigen Normprüfstelle sollten möglichst Mitarbeiter eingesetzt werden, die bereits in mehreren unterschiedlichen Sachgebieten Verwaltungserfahrung sammeln konnten. Damit werde die Normprüfstelle in die Lage versetzt, auch fachlich fundiert auf Entwürfe der Ministerien zu reagieren.

Böttcher regte auch an, die Arbeit des Sonderausschusses des Landtages zu verlängern: Ähnlich wie in der Landesregierung sei auch in den Fraktionen des Landtages eine Dominanz von sektoralen Fachinteressen feststellbar. Hier könne ein unabhängiger Sonderausschuss hilfreich sein. Die Fachministerien hätten sich noch zu wenig auf den Sonderausschuss eingestellt, kritisiert Böttcher anhand der bisher noch absolut unzureichenden Ergebnisse das „Beharrungsvermögen“ der Ministerialbürokratie. Spürbare Erfolge benötigten mehr Zeit. Die in Auftrag gegebenen Gutachten müssten ausgewertet und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen im kommenden Jahr überprüft werden.

Die Entbürokratisierung und Ermittlung der Bürokratiekosten dürfe aber nicht – wie bislang im Landtagsantrag - auf Bürger oder Wirtschaft eingeengt werden. Vielmehr müssten auch Kosten untersucht und ausgewiesen werden, die bei anderen Verwaltungsträgern – etwa den Kommunen - durch Normen und Standards verursacht werden. Hier könne zwar auf Erfahrungen beim Vollzug des strikten Konnexitätsprinzips zurückgegriffen werden, vieles stehe aber noch aus: Als ein Beispiel verwies Böttcher auf die Frage, wer die Gebühren für die Arbeit Wasser- und Bodenverbände zu erheben habe. Die Gemeinden fungierten hier derzeit als Inkassostellen für die Verbände und seien einer Vielzahl von Klagen der Gebührenschuldner ausgesetzt. Hier stehe die erforderliche Zusammenführung von Handlungs-, Finanz- und Haftungsverantwortung bei den Verbänden weiter aus.

Zudem regte Böttcher an, im Rahmen der derzeit geführten Leitbilddebatte in Berlin und Brandenburg bürgerorientierte Verwaltungsverfahren stärker in den Blick zu nehmen und als Leitziele für den Metropolenraum zu formulieren.

Auch müssten möglichst ortnahe Sachentscheidungen angestrebt werden. Als Beispiel nannte er die Frage, amtsfreie Gemeinden oder Ämter bzw. leistungsfähige Städte zu ermächtigen, verkehrsrechtliche Anordnungen oder bauaufsichtliche Genehmigungen zu erteilen.
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