Städte, Gemeinden und Ämter bereiten sich auf die Umsetzung des Landesvergabegesetzes vor -

Mehr als 370 Teilnehmer bei drei zentralen Schulungsveranstaltungen

Deutscher Städte- und Gemeindebund: Kosten und Nutzen von Vergabeverfahren müssen in angemessenem Verhältnis stehen

(Potsdam) Mehr als 250 Mitarbeiter haben an zwei zentralen vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg in Kooperation mit dem Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und den Mitgliedsstädten Frankfurt (Oder) und Falkenberg (Elster) organisierten Schulungsveranstaltungen zum Brandenburgischen Vergabegesetz teilgenommen. Für eine weitere Veranstaltung in Werder (Havel) haben sich mehr als 120 Teilnehmer angemeldet. Darüber informierte Werner Große, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, heute vor dem  Kommunalen Vergaberechtsforum 2011 in Werder (Havel).

Das Brandenburgische Vergabegesetz wird am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Unternehmer, die sich um öffentliche Aufträge der Kommunen bewerben, grundsätzlich verpflichten, jedenfalls eine Lohnuntergrenze von 8 Euro einzuhalten. Eine weitere Verpflichtung der Unternehmen besteht darin, den öffentlichen Auftraggebern vertraglich weitgehende Kontrollmöglichkeiten einzuräumen. Unternehmen müssen sich verpflichten, Einblick in Lohnunterlagen zu gewähren, die Befragung von Beschäftigten und das Betreten ihrer Geschäftsräume zu Kontrollzwecken zu ermöglichen. Große appellierte an die Unternehmen, an der Umsetzung des Vergabegesetzes konstruktiv mitzuwirken. Große begrüßte die Ankündigung der Koalition der letzten Woche, im Landeshaushalt 2012 für den Vollzug des Vergabegesetzes zehn Millionen Euro einzustellen. Er machte allerdings auch deutlich, dass die Kommunen erwarten, nicht nur die zusätzlichen Verwaltungskosten erstattet zu erhalten.

Auch auf EU- und Bundesebene sind die Kommunen mit zusätzlicher Bürokratie belastet. Norbert Portz, zuständiger Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, erinnerte daran, dass die Kommunen der größte öffentliche Auftraggeber in Deutschland sind. Das Vergaberecht müsse wieder darauf zugeschnitten werden, Leistungen für die öffentlichen Verwaltungen wirtschaftlich zu beschaffen. Verfahrenskosten müssten in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der zu beschaffenden Leistung stehen. Portz begrüßte es, dass die mit dem Konjunkturpaket angehobenen Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren im Land Brandenburg bereits ins Dauerrecht überführt wurden. Er hofft, dass auf Bundesebene gleiches erfolgt.

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