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Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern

PRESSEMITTEILUNG

Vor der Bauministerkonferenz zur Städtebauförderung:

Stadtsanierung und Stadtumbau fortsetzen

Ostdeutsche Kommunen appellieren an Landesregierungen

(Erfurt/Magdeburg/Potsdam/Schwerin) Die kommunalen Spitzenverbände der Städte und Gemeinden der ostdeutschen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben ihre Länder vor der Sonder-Bauministerkonferenz am kommenden Freitag in einer gemeinsamen Erklärung dringend gebeten, der vom Bund angekündigten Halbierung der Städtebauförderung nachdrücklich entgegenzutreten.

"Eine Fortführung der Städtebauförderung auf bisherigem Niveau ist unabdingbar für die Weiterentwicklung der Städte und Gemeinde", heißt es in einer Erklärung der vier Landesverbände. Für die besonders stark von Strukturumbrüchen und vom demografischen Wandel betroffenen Städte und Gemeinden der ostdeutschen Flächenländer hätten die angekündigten Kürzungen gravierende Konsequenzen.

Der erfolgreich angelaufene Stadtumbau und die Sanierungen vieler Innenstädte und Ortskerne würden unvermittelt abgebrochen, wenn die geplante Mittelkürzung durchgreife.

Die Spitzenverbände der Städte und Gemeinden appellieren zudem an ihre ostdeutschen Flächenländer, ihrerseits in den Landeshaushalten 2011 Mittel im bisherigen Umfang für die Kofinanzierung der Programme der Städtebauförderung zu veranschlagen. Eine Änderung der Haltung des Bundes sei nur glaubhaft zu erreichen, wenn die Länder ebenfalls unmissverständlich erklärten, ihre Kofinanzierung auf dem vor der angekündigten Halbierung der Bundesmittel vorgesehenem Niveau fortzuführen, so wie es der Freistaat Sachsen dankenswerterweise bereits getan hat.

Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Bund derzeit nur darauf warte, dass in den Entwürfen der Landeshaushalte im Vorgriff oder parallel zu den angekündigten Reduzierungen des Bundes ebenfalls geringere Landesanteile veranschlagt werden.

Schließlich bitten die Kommunen, die Landesminister, sich für eine Verlängerung der Altschuldenhilfe einzusetzen. Diese sei erforderlich, um den Stadtumbau wirkungsvoll zu begleiten. Zudem müsse dafür Sorge getragen werden, dass auch gemeindliche Wohnungsbestände, die nicht in eine kommunale Wohnungsgesellschaft eingebracht worden sind, anspruchsberechtigt sein können.

2. September 2010

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mehr Informationen: Gemeinsame Erklärung der Geschäftsführer der gemeindlichen kommunalen Spitzenverbände zur Städtebauförderung vom 2. September 2010