Pressemitteilung vom 16.01.2004

Kommunen erwarten von Denkmalschutznovelle mehr Mitsprachemöglichkeiten und finanzielle Entlastungen


(Potsdam) Eine Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Unterschutzstellungsver-fahren und die Einführung auch für Kommunen geltender Härtefallregelungen hat der Städte- und Ge-meindebund Brandenburg heute in Potsdam eingefordert.

Präsident Werner Große erklärte: „Die bisherige Debatte um das Denkmalschutzgesetz hat deutlich ge-macht, dass die öffentliche Hand trotz aller Anstrengungen allein nicht in der Lage sein wird, den rei-chen Denkmalbestand unseres Landes auf absehbare Zeit zu erfassen, ihn umfassend zu schützen und zu einer Erhaltung und Pflege beizutragen.“ Mit dem Denkmalschutzgesetz müsse daher verstärkt bürgerschaftliches Engagement geweckt werden. Dies erfordere auch schlanke bürgerorientierte Verfahren. Entscheidungen müssten so ortsnah wie möglich getroffen werden.

Der kommunale Spitzenverband kritisierte die Absicht der Landesregierung, die Zuständigkeit zur Eintragung von Denkmalen den kreisfreien Städten und Landkreisen zu entziehen und dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege zu übertragen. Der von der Landesregierung beabsichtige Wechsel des Unterschutzstellungssystems lasse in vielen Fällen Rechtsunsicherheit erwarten, ohne das damit in absehbarer Zeit eine vollständige Erfassung des Denkmalbestandes erreicht werden könne. Trotz des Systemwechsels seien in 10 Jahren noch immer weniger als 50 % des vermuteten Denkmalbestandes eingetragen. Der mit dem Entzug der Zuständigkeit verbundene Verlust an Sach- und Fachkompetenz in den Dienststellen der Landeshauptstadt werde die Bauherrenberatung durch die Stadt deutlich erschweren, warnte Jann Jakobs, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam.

Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher begrüßte die vorgesehenen Verkürzungen der Verfahrensfristen. Die Landesregierung komme damit einer seit langem erhobenen Forderung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg nach. Er warnte allerdings vor zu hohen Erwartungen der Bevölkerung, da die Mitwirkungspflichten der Bauherren deutlich angehoben werden sollen. Allerdings sei zu begrüßen, dass die Notwendigkeit der unteren Denkmalschutzbehörden im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege entscheiden müssen, zurückgeführt werden soll.

Bürgermeister Petry sprach sich für eine frühzeitige Einbeziehung der Kommune in die Verfahren aus. Sie sei darauf angewiesen, die Belange des Denkmalschutzes mit anderen Belangen abzustimmen und zu koordinieren.

Zu Debatte um den so genannten Denkmalfonds stellt der Städte- und Gemeindebund Brandenburg fest, dass in den vergangenen Jahren erhebliche Summen in den Denkmalschutz geflossen sind, allerdings nicht aus dem Haushalt des Kulturministeriums. Offenbar gehe es darum, einen Haushaltstitel im Gesetz abzusichern. Angesichts des hohen Bedarfs könne ein Denkmalfonds auch nur in wenigen Einzelfällen greifen. Einer Inanspruchnahme von Finanzmitteln aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz wurde, auch vor dem Hintergrund vorgenommener Kürzungen, eine deutliche Absage erteilt.

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