Pressemitteilung vom 28.05.2003

Städte- und Gemeindebund warnt:

Bei Bauherren keine falschen Erwartungen an neue Bauordnung wecken


(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat davor gewarnt, bei Bauherren falsche Erwartungen an die beabsichtigte Neufassung der Brandenburgischen Bauordnung zu wecken. Bislang betrügen die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Bauanträge etwa 4 Monate, in den meisten städtischen Bauaufsichten erfolgt die Bearbeitung sogar mehr als einen Monat schneller. Die Novelle werde die Bearbeitungszeiten daher nicht deutlich verkürzen.

Die Absicht der Regierung, Bauanträge künftig bei den Landkreisen und nicht mehr bei den Ämtern und amtsfreien Gemeinden einzureichen, werde das normale Baugenehmigungsverfahren bei vollständigen Bauanträgen sogar verlängern. Die gesetzliche Beteiligungsfrist der Gemeinden beginnt nämlich erst mit Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde zu laufen. Die neue Bauordnung falle auf den Stand vor dem 1. Juni 1994 zurück, kritisiert der Städte- und Gemeindebund Brandenburg. Damals war vom Gesetzgeber der Landkreis als Einreichungsstelle durch Ämter und amtsfreie Gemeinden mit der Begründung abgelöst worden, den Verwaltungsweg zu verkürzen. Dies sei in der Fachliteratur anerkannt. Gemeinden sollte 1994 die Möglichkeit der unmittelbaren Kenntnisnahme von Bauanträgen eingeräumt werden, um die Planungshoheit wahrnehmen zu können oder Bauherren über bestehende Bauleitpläne, Satzungen oder die Erschließung zu beraten. Diese positiven Wirkungen werden jetzt wieder aufgegeben. Künftig erfahren Städte und Gemeinde als letzte, welche Bauvorhaben in ihrem Gebiet beantragt werden, kritisierte der Verband. Dies werde zu vermehrten Konflikten in den Kommunen führen.

Zudem würden mit der neuen Bauordnung neue unnötige bürokratische Standards eingeführt. Beispielsweise sei anstelle der bisherigen Rohbauabnahme künftig eine zwingende Schlussabnahme erforderlich, die bei einfachen Vorhaben keinen Sinn mache. Zu unnötiger Bürokratie werde der von der Regierung vorgesehene Verzicht auf den Parkplatznachweis jedenfalls dann führen, wenn man weiterhin Städte und Gemeinden für den Autoverkehr offen halten wolle und für lebendige Innenstädte eintrete. Gemeinden müssten künftig extra Satzungen erlassen, wenn von den Bauherren Stellplätze verlangt werden können. Nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes sollte stattdessen Gemeinden das Recht eingeräumt werden, nach Bedarf von einer gesetzlichen Stellplatzpflicht Ausnahmen zuzulassen. Damit könne der Verwaltungsaufwand in den Gemeinden gering gehalten werden.

Der Städte- und Gemeindebund hatte in Schreiben an die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen vor der Verschlechterung der Positionen der Städte- und Gemeinden im Baugenehmigungsverfahren gewarnt.
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