Pressemitteilung vom 03.05.2004

Denkmalschutzgesetz: Städte- und Gemeindebund warnt vor Rechtsunsicherheit und fordert erneut Entlastungen für Bürger und Kommunen


(Potsdam) In Schreiben an den Ministerpräsidenten und die Landtagsabgeordneten hat der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erneut vor einer Ausweitung der gesetzlichen Unterschutzstellungen im Denkmalschutz gewarnt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung werde zu Rechtsunsicherheit führen. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Regierungsentwurfs bestimmt, dass der Schutz nach dem Denkmalschutzgesetz künftig nicht mehr von der Eintragung in eine Liste abhängig ist. Der Systemwechsel werde die Eintragungen von Baudenkmalen auch nicht wesentlich beschleunigen. In der Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur sei von mehreren Verbänden anhand der Daten der Begründung des Regierungsentwurfs vorgerechnet worden, dass nach einem Wechsel zum nachrichtlichen Unterschutzstellungssystem im Land Brandenburg erst nach etwa 50 Jahren mit einer vollständigen Erfassung der jetzt vermuteten Denkmale gerechnet werden könne. Dies könne auch nicht durch einen Vergleich mit anderen ostdeutschen Ländern widerlegt werden. Die dortigen Listen seien nämlich Ergebnis einer „Schnellerfassung“ die in Brandenburg gerade nicht vorgesehen ist.

Die Abgeordneten wurden gebeten, die Zuständigkeit zur Führung der Denkmallisten nicht den Kommunen zu entziehen. Die Stadtverordnetenversammlungen von Potsdam und Frankfurt (Oder) haben den Aufgabenentzug abgelehnt. Bürgernähe und Identifikation der Kommunen mit den Eintragungen ginge bei der Umsetzung des Regierungsentwurfs verloren.

Ferner wurden der Ministerpräsident und die Abgeordneten gebeten, die Kommunen von den Kosten des Bodendenkmalschutzes gänzlich freizustellen. Brandenburg leiste sich hier mehr als manches westdeutsche Geberland. Ferner sollte die im Gesetzentwurf für private Eigentümer aus der Rechtsprechung übernommene gesetzliche Grenze der Zumutbarkeit finanzieller Aufwendungen für denkmalpflegerischen Mehraufwand im Grundsatz auch auf Kommunen ausgedehnt werden. Mit diesen Vorschlägen komme der Städte- und Gemeindebund sowohl den Bitten der kommunalpolitischen Sprecher der Koalition als auch des Ministerpräsident nach, weitere Ansätze für die Entlastung der Kommunen von pflichten Aufgaben zu benennen.

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