MITTEILUNGEN 10/2004, Seite 318, Nr. 202

Neubekanntmachung des Baugesetzbuches erfolgt; DStGB Arbeitshilfe veröffentlich


Am 30. Juni 2004 wurde das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpas-sungsgesetz – EAG Bau) und mit ihm das neue Baugesetzbuch (BauGB 2004) im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, S. 1359). Es trat am 20.07.2004 in Kraft. Bei dem EAG Bau handelt es sich um ein so genanntes Artikelgesetz, welches lediglich die Änderungen der bisherigen Gesetzeslage aufzeigt. Da diese Änderungen insbesondere im Baugesetzbuch äußerst umfangreich sind, wurde eine Neubekanntmachung des Gesetzes vorgenommen. Diese Neubekanntmachung ist nunmehr am 01.10.2004 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 2414) erfolgt.

Die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz hat für die Bundesländer einen Mustereinführungserlass erarbeitet. Der Mustereinführungserlass enthält ausführliche Erläuterungen der Rechtsänderungen. Der Erlass kann über www.is-argebau.de unter Mustervordrucke/ Musterer-lasse> Städtebau als PDF-Format aufgerufen werden. Es ist aller-dings darauf hinzuweisen, dass für die zuständigen Aufsichtsbehörden verbindliche Regelungen durch die jeweiligen Länder in Kraft zu setzten sind. Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordung bereitet zur Zeit auf Grundlage des Mustererlasses einen Einführungserlass für das Land Brandenburg vor.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat seine Mitglieder durch E-Mail-Rundschreiben vom 16. August 2004 bereits über wesentliche Änderungen informiert.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat zum neuen Baugesetzbuch (BauGB 2004) eine Arbeitshilfe für die kom-munale Praxis erarbeitet, mit der den Kommunen in knapper und übersichtlicher Form die wesentlichen Änderungen des Städtebaurechts und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Planungspraxis aufgezeigt werden sollen. Die 30-seitige Arbeitshilfe des DStGB ist als DStGB-Dokumentation Nr. 41 erschienen und unmittelbar beim Verlag Winkler & Stenzel GmbH, Postfach 1207, 30928 Burgwedel, Telefon 0 51 39 / 89 99-0, Telefax 0 51 39 / 89 99-50, info@winkler-stenzel.de, www.winkler-stenzel.de erhältlich. Nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gelten für den Bezug dieser Dokumentation folgende Preise: Einzelpreis 9,20 € inkl. MwSt. und Versandkosten, 2 - 5 Exemplare abzüglich 10 %, 6 - 10 Exemplare abzüglich 30 %, 1 - 15 Exemplare abzüglich 40 %, 16 - 19 Exemplare abzüglich 45 %, ab 20 Exemplare abzüglich 50 %.