Breitbandförderprogramm des Bundes vom 22.10.2015, überarbeitet zum 20. Juni 2016

Am 22. Oktober 2015 ist die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Kraft getreten und wurde zum 20. Juni 2016 überarbeitet. Ziel ist eine flächendeckenden Verfügbarkeit breitbandiger Netze mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018, dafür stehen rund 2,7 Milliarden Euro bis zum Jahr 2018 zur Verfügung.

Am Montag, den 4. Juli 2016, startete der dritte Förderaufruf zur Antragseinreichung für das Bundesförderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland, siehe Veröffentlichung unter www.bmvi.de sowie www.atenekom.eu. Die atene KOM GmbH ist als beliehener Projektträger mit der weiteren Durchführung des Programms beauftragt worden. Die Frist der dritten Förderperiode für die Einreichung von Anträgen endet am 28. Oktober 2016. Bitte beachten Sie hierbei die geänderten Zustellungsmodalitäten: alle Anträge sind ab sofort an die Faxnummer 030 / 233 249 778 und postalisch an die atene KOM GmbH, Invalidenstr. 91 in 10115 Berlin zu senden. Fragen beantwortet die atene KOM GmbH montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 23 32 49 777.

Es ist eine Zustellung per Fax am 28. Oktober 2016 oder mit Postabgangsstempel (Stempel auf dem Briefumschlag oder Abgangsnachricht des Paketdienstes) mit Datum des 29. Oktober 2016 möglich. Entscheidend ist hier der Abgang beim Antragsteller. Von einer persönlichen Zustellung bittet die atene KOM GmbH abzusehen. Gültig sind nur Nachweise eingetragener Postzustellungsdienste.
 
Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, gab am 1. Juli 2016 die Aufstockung der Fördersumme um weitere 1,3 Milliarden Euro bekannt. Damit werden neben den 300 Mio. Euro für den Sonderaufruf Mittelstand, der sich auf Gewerbegebiete erstreckt, zusätzlich Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro für die Fortführung des Förderprogramms zur Verfügung stehen. Details zum Sonderaufruf sollen rechtzeitig bekannt gegeben werden, wir werden sodann informieren.

Kleinteilige Anträge aus Teilbereichen einer Gebietskörperschaft sind seitens des Bund nicht erwünscht. Vielmehr sollen die Anträge in einem gesamtheitlichen Konzept einer flächendeckenden Breitbandversorgung im Vordergrund stehen. Das Land Brandenburg muss zum geplanten Projekt sein positives Votum erteilen. Vor diesem Hintergrund ist unseres Erachtens eine Koordinierung der Antragstellung über den Breitbandverantwortlichen des zuständigen Landkreises  anzuraten, um die verschiedenen Anträge zu bündeln und in ein gesamtheitliches Konzept zu überführen.