Allgemeine Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, finden im Land Brandenburg die allgemeinen Kommunalwahlen statt. Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit, die Mitglieder der Volksvertretung ihrer örtlichen Gemeinschaft (Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung) oder ihres Landkreises (Kreistag) mitzubestimmen. 

In den 413 Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte werden insgesamt 6.079 Gemeindevertreter und Stadtverordnete gewählt. Des Weiteren werden 271 ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Städte und Gemeinden, sowie zwei hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bestimmt. In den 4 Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte sind 198 Stadtverordnete und in den 14 Kreistagen 740 Kreistagsabgeordnete zu wählen. Hinzu kommen noch 367 Ortsvorsteher und 1.282 Ortsbeiräte in 1.649 Ortsteilen der Städte und Gemeinden.

Welche Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde zu wählen sind, finden Sie hier.

Wahlberechtigt sind alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie Unionsbürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres, wenn sie im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz haben.

Außerdem finden am gleichen Tag die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit, die Mitglieder der höchsten europäischen Volksvertretung mitzubestimmen. (Wahlberechtigung ab 18 Jahren).