Stellungnahme

Novellierung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes, hier: Finanzierung eines Denkmalfonds zu Lasten der Kommunen; Tag des offenen Denkmals am 9. Sept. 2001


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Koalitionsfraktionen haben im Landtag Brandenburg einen Antrag zur Novellierung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes eingebracht (Drucksache 3/3085).

Die Landesregierung soll gebeten werden, „dem Landtag einen Entwurf einer Novelle zum Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz bis zum 30. April 2002 zuzuleiten, in dem die Voraussetzungen für
• die Errichtung eines Öffentlichen Denkmalfonds zur Unterstützung der Bauherren,
• die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und die Beschleunigung der Verfahren und
• die Stärkung der Kompetenz der Kommunen
geschaffen werden, um das kulturelle Erbe Brandenburgs wirksam und dauerhaft zu bewahren, Investitionen zu begünstigen, den Mittelstand und den Arbeitsmarkt zu stärken und die touristische Infrastruktur zu entwickeln.“

Soweit die Initiative auf eine wirkliche Beschleunigung denkmalrechtlicher Verfahren und die Stärkung kommunaler Entscheidungsmöglichkeiten gerichtet sein sollte, greift sie Forderungen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg auf. Bedenklich ist allerdings der Vorschlag, einen Denkmalfonds zu errichten. Abgesehen davon, daß das Volumen des Fonds unklar bleibt und daher auch nicht beurteilt werden kann, ob er überhaupt zu einer realen Entlastung einer Vielzahl von Bauherren geeignet ist, schweigt die Antragsbegründung, wie die Mittel für einen Denkmalfonds aufgebracht werden können. Aufgrund der in der Vergangenheit auf verschiedenen Ebenen in der Debatte über einen Denkmalfonds vorgetragenen Positionen ist zu befürchten, daß zumindest teilweise auf das Gemeindefinanzierungsgesetz oder andere kommunale Mittel zugegriffen werden soll.

Ich möchte Sie daher schon im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens bitten, sich nachdrücklich gegenüber Ihren örtlichen Landtagsabgeordneten gegen alle Initiativen zu verwenden, die auf eine kommunale Mitfinanzierung eines Denkmalfonds gerichtet sind.

Dies verbinde ich mit der Bitte, im Rahmen Ihrer kommunalen Öffentlichkeitsarbeit verstärkt die Ergebnisse kommunaler Denkmalpflege, insbesondere auch den Einsatz kommunaler Mittel, in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu kommunizieren. Ich denke dabei nicht nur an die Präsentation sanierter Denkmale in öffentlicher Nutzung, wie etwa Rathäuser, Schulen oder Museen, sondern auch an die Unterstützung privater Initiativen oder die Darstellung des Umfanges kommunaler Eigenanteile an Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes oder der Bodendenkmalpflege. Die beachtlichen Leistungen und finanziellen Anstrengungen der Kommunen in diesem Bereich werden von der Landespolitik leider viel zu wenig zur Kenntnis genommen.

Eine gute Gelegenheit zur Präsentation der Erfolge bieten z.B. die jährlichen Tage des Offenen Denkmals, an denen auch viele Städte und Gemeinden aus dem Land Brandenburg mit eigenen Beiträgen mitwirken. In diesem Jahr - am 9. September 2001 - steht der Tag unter dem Motto „Schule als Denkmal - Denkmal als Schule: Jugend und Kulturerbe“ und rückt damit auch öffentliche Bauten in den Mittelpunkt des Interesses. Der Tag des Offenen Denkmals wird von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz koordiniert und unterstützt. Ein aktuelles Programm kann unter www.denkmalschutz.de abgerufen werden.

Der Gedanke, auch im Land Brandenburg einen Denkmalfonds einzurichten, ist nicht neu. So wurde im vergangenen Jahr in einem Referentenenturf des MWFK die Errichtung eines Denkmalfonds als staatliches Sondervermögen vorgeschlagen. Die jährlichen Beiträge in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro sollten vom Land sowie den Gemeinden und Gemeindeverbänden je zur Hälfte aufgebracht, der Beitrag der Gemeinden und Gemeindeverbände im Gemeindefinanzierungsgesetz festgesetzt werden. Der Fonds sollte der Erstattung der vom Land geleisteten Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen und der Erhaltung und Pflege, Bergung und Dokumentation von Denkmalen dienen, soweit Verpflichtete oder Verursacher unzumutbar belastet oder die Gemeinden oder Gemeindeverbände unverhältnismäßig in Anspruch genommen würden. Die Grundsätze für die Bewirtschaftung sollte die oberste Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit den für Finanzen, für Inneres und für Stadtentwicklung zuständigen Mitgliedern der Landesregierung festlegen.

Die Aktualität derartiger Finanzierungsvorschläge zu Lasten der Kommunen belegen auch Äußerungen der Vorsitzenden des Kulturarbeitskreises der Fraktion der SPD in einer Pressemitteilung vom 22. Juni 2001. Diese hatte u.a. erklärt: „... Zum Ausgleich bei Härtefällen wäre ein Denkmalfonds sicher die beste Lösung. Angesichts der Haushaltslage des Landes sehe ich momentan keine freien Mittel für einen Fonds, es sei denn, wir holen die Gelder für den Denkmalschutz aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz zurück, wo wir sie seit 1995 größtenteils belassen haben.“

Versuchen, Vollzugsprobleme des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes auf die Städte, Gemeinden und Ämter abzuschieben, ist der Städte- und Gemeindebund massiv entgegengetreten. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hatte Initiativen, Städte und Gemeinden an der Finanzierung eines Denkmalsfonds zu beteiligen, zuletzt am 6. März 2000 entschieden abgelehnt. Ich hoffe, daß auch diesmal gemeinsam gelingen wird, den Zugriff von Fachressorts auf kommunale Mittel zu verhindern.

Die Amtsdirektoren werden gebeten, dieses Rundschreiben den ehrenamtlichen Bürgermeistern zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen


Böttcher

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