Stellungnahmen

Novellierung des Denkmalschutzgesetzes


Nachfolgend wird die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 688 des Abgeordneten Reinhold Dellmann (Fraktion der SPD) wiedergegeben (Drucksache 3/1679, ausgegeben am 16.10.2000):

Wortlaut der kleinen Anfrage:
Für das brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist zur Zeit eine Novellierung in Vorbereitung.
Ich frage die Landesregierung:

1) Welchen Bearbeitungsstand hat die geplante Novellierung des Denkmalschutzgesetzes erreicht?
2) In welcher Form wurde eine Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Landkreisen und Gemeinden herbeigeführt?
3) Welche wesentlichen Punkte wurden gegenüber der bisher gültigen Fassung verändert? In welchen dieser Punkte besteht noch Dissens zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden, den Landkreisen, Städten und Gemeinden?
4) Wann wird dem Landtag die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes vorgelegt?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Zur Novellierung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes liegt ein Referentenentwurf vor.

Zu Frage 2:
Den kommunalen Spitzenverbänden wie auch den Landkreisen und kreisfreien Städten wurde der Referentenentwurf zur Stellungnahme zugeleitet.

Zu Frage 3:
Die Neufassung hat verschiedene Änderungen zum Ziel, so sollen z. B. die Regelungen und Verfahren vereinfacht, gestrafft und präzisiert und der Verwaltungsaufwand verringert werden. Die berechtigten Interessen der Verfügungs- und Nutzungsberechtigten sollen stärker in der gesetzlichen Regelung Berücksichtigung finden. Wegen des noch nicht abgeschlossenen Abstimmungsverfahren innerhalb der Landesregierung kann eine vollständige Auflistung der Änderungen, die dem Landtag im Gesetzentwurf vorgelegt werden sollen, noch nicht erfolgen. Mit der frühzeitigen Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände bemüht sich die Landesregierung jedoch, deren Anregungen und Bedenken Rechnung zu tragen.

Zu Frage 4:
Nach Abschluß der Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung und der Kabinettsbefassung wird die Novelle zum Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz dem Landtag zugeleitet.

Az: 301-02                                                                                                                               Mitt. StGB Bbg. 12/2000

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