MITTEILUNGEN 10/2004, Seite 320, Nr. 205

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung


1. Gemeinden jetzt in den Koordinierungsgruppen für ländliche Entwicklung vertreten


Das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (jetzt Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz) hat eine Anregung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg aufgegriffen und die Möglichkeit eröffnet, in die in den Dienstbezirken des Landesamtes für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft als Bewilligungsbehörden (ehemals Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung) eingerichteten Koordinierungsgruppen für die ländliche Entwicklung jeweils einen Vertreter des Städte und Gemeinden zu entsenden. Nach Rücksprache mit den Vorsitzenden der Kreisarbeitsgemeinschaften hat der Städte- und Gemeindebund Brandenburg folgende Personen benannt:

Für den Bereich des bisherigen Amtes für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Neuruppin (Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel): Frau Bürgermeisterin Uta Behnicke, Gemeinde Fehrbellin

Für den Bereich des bisherigen Amtes für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Brieselang
(Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming): Herrn Bürgermeister Winand Jansen, Gemeinde Nuthe-Urstromtal

Für den Bereich des bisherigen Amtes für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Prenzlau
(Landkreise Uckermark und Barnim): Herrn Amtsdirektor Kühne, Amt Biesenthal-Barnim, Stellvertreter: Herr Amtsdirektor Neumann, Amt Brüssow

Für den Bereich des bisherigen Amtes für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Fürstenwalde
(Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree): Herrn Bürgermeister Manfred Reim, Stadt Fürstenwalde

Für den Bereich des bisherigen Amtes für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Luckau
(Landkreise Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße): Herrn Amtsdirektor Carsten Saß, Amt Unterspreewald, Stellvertreter: Amtsdirektor Drews, Amt Plessa.

2. Regionalmanagement und Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung


Der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung hat auf eine kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Reinhold Dellmann zur Frage der Anwendung der neuen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung (ILE) Stellung genommen. Nachdem darin zahlreiche von Gemeinden erfragte Gesichtspunkte angesprochen sind, werden nachfolgend Frage und Antwort im Wortlaut dokumentiert:

„Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2906 des Abgeordneten Reinhold Dellmann Fraktion der SPD, Drucksache 3/7769

Regionalmanagement im Zusammenhang mit der Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE)

Wortlaut der Kleinen Anfrage 2906 vom 15.07.2004

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR) hat mit Datum vom 12.05.2004 die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) in Kraft gesetzt. Gegenstand der Förderung soll u. a. die Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte sowie die Durchführung von Aufgaben des Regionalmanagements sein. Antragsteller/Zuwendungsempfänger können für diese genannten Maßnahmen Landkreise und andere Gemeindeverbände bzw. rechtsfähige Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit Einbindung von Gemeinden und Gemeindeverbänden sein. In der Richtlinie ist keine Einschränkung ausschließlich auf Landkreise vorgenommen worden. Durch die Landesregierung werden verschiedene Initiativen zur Förderung des Regionalgedankens und der Umsetzung von regionalen Konzepten unterstützt. Hierzu zählen u. a. die Projekte Leader+, Region aktiv, die Regionalparke im Umfeld von Berlin aber auch das landesweite System der Großschutzgebiete. Nach Thierstein (1997) setzt der Aufbau eines Regionalmanagements folgende Elemente voraus:

- das Vorhandensein privater wie öffentlicher Akteure (Personen und Organisationen) die regional handeln und wirken wollen
- eine räumliche Kulisse (Region) als Bezugspunkt für die zu lösenden Probleme und die handelnden Akteure
- Trägerstrukturen für das Management. Bei Eignung könne vorhandene Strukturen genutzt werde, ansonsten ist eine neue Organisationsform zu schaffen. Sie muss die Vernetzung und Integration der Akteure mit unterschiedlichen Handlungslogiken leisten können.
- qualifiziertes internes und externes Personal, das Projekte über verschiedenen Entwicklungsphasen begleiten und beraten sowie regionale Foren, Workshops etc. erfolgreich moderieren und unterstützen kann.
- den Willen zu einem gemeinsamen Lernen, Verständigungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsprozess der Beteiligten, der zu einem "Roten Faden" führt
- eine offensiv betriebene und kontinuierliche Kommunikation zwischen den Akteuren ist das "Schmiermittel" eines jeden Veränderungsmanagements.

Als Trägerstrukturen des Regionalmanagements sind unterschiedliche Organisationsformen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft als auch in privatrechtlicher bzw. gemischter Trägerschaft denkbar. Ein qualifiziertes Regionalmanagement erfordert eine minimale Ausstattung des Trägers des Regionalmanagements inklusive der Einrichtung von begleitenden Gremien.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:


1. Gibt es seitens der Landesregierung über die Ausführung in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) hinaus Vorgaben bezüglich der potentiellen Trägerschaft zur Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte sowie die Durchführung von Aufgaben des Regionalmanagements? Wenn ja, in welcher Form?

2. Woraus begründet sich die Forderung der Richtlinie, wonach die Einwohnerzahl der Region, einem Gebiet mit räumlichem und funktionalen Zusammenhang, mindestens 50.000 Einwohner betragen muss?

3. Welchen Einfluss soll das einzusetzende Regionalmanagement auf die Vergabe von Mitteln nach dem Punkt 2.3. der Richtlinie haben?

4. Die Förderrichtlinie fordert eine angemessene Beteiligung relevanter Akteure der Region und der Bevölkerung. Welche detaillierten Forderungen bestehen seitens der Landesregierung zur Einrichtung von Beiräten, Kuratorien etc. für die Begleitung des Regionalmanagements?

5. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass es durch Initiierung neuer regionaler Ebenen zu Arbeitsüberlagerungen bzw. Konfliktsituationen mit vorhandenen Trägerstrukturen kommen kann?

6. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass vorhandene Strukturen der Regionalentwicklung/des regionalen Managements wie z. B. Leader+, Region aktiv, Regionalparke und Großschutzgebiete für den Bereich des Regionalmanagements unterfinanziert sind und ihre Aufgaben z. T. nicht in der gewünschten Qualität und Quantität bewältigen können?

7. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, dass es zu einem abgestimmten regionalen Management für den ländlichen Raum im Land Brandenburg kommt?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:


Es gibt keine über die ILE-Richtlinie hinausgehenden Vorgaben hinsichtlich der potenziellen Trägerschaft zur Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte oder des Regionalmanagements. Das MLUR beabsichtigt, den Prozess der Erstellung der Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte nach der Vergabe der jeweiligen Aufträge weiter zu begleiten.

Zu Frage 2:


Die Förderungsgrundsätze "Integrierte ländliche Entwicklung" des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) sehen vor, dass Regionen mindestens 50.000 Einwohner aufweisen müssen. In dünn besiedelten Räumen können die Länder zulassen, dass ein Regionalmanagement auch in Regionen mit mindestens 30.000 Einwohnern gefördert wird.

Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement sollen - auch aus finanziellen Gründen - nur für eine begrenzte Anzahl von Regionen umgesetzt werden. Die hierfür zu verausgabenden Mittel müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zu der Förderung investiver Maßnahmen stehen.

Vor diesem Hintergrund hat Brandenburg eine Mindesteinwohnerzahl von 50.000 festgelegt.

Zu Frage 3 - 5:


Bei den Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten und dem Regionalmanagement handelt es sich um neue Instrumente, die im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER+ und der Initiative "REGIONEN AKTIV - Land gestaltet Zukunft" des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erfolgreich modellhaft in der Praxis erprobt und nun bundesweit in die "Mainstream"- Fördergrundsätze der GAK integriert worden sind. Diese wiederum führen die ehemals getrennten Regelförderprogramme Dorferneuerung und Ländlicher Wegebau zusammen. Sie sind neben den genannten neuen Förderinstrumenten darüber hinaus um neue Fördertatbestände erweitert worden.

Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement sollen für Regionen umgesetzt werden. Regionen können unterschiedlich definiert werden und sind nicht zwingend an administrative Grenzen gebunden. Sie müssen lediglich einen besonderen räumlich-funktionalen, historischen und / oder ähnlichen Zusammenhang und mindestens 50.000 Einwohner aufweisen. Zuwendungsempfänger können nicht nur Gebietskörperschaften, sondern auch rechtsfähige Zusammenschlüsse verschiedener regionaler Akteure unter Einbindung von Gemeinden sein.

Ab dem 1. Juli 2005 sollen die Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte Grundlage für die Förderung des Regionalmanagements und der einzelnen Maßnahmen in den Regionen sein.

Initiiert und begleitet vom MLUR finden im Juli und August d. J. in den Dienstbezirken des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung als Bewilligungsbehörde (ehemals Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung) Gespräche darüber statt, wie sich Regionen im Sinne der ILE-Richtlinie zusammenfinden und wer den Antrag auf Förderung des Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes stellt. Daran beteiligt sind neben der Bewilligungsbehörde die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die LEADER+ -Regionen, damit tragfähige Lösungen möglichst im regionalen Konsens gefunden werden. Konkurrierende Anträge sollen vermieden werden.

Bisher sind in diesen Besprechungen bislang keinerlei Konflikte zu Tage getreten.

Mit der ILE-Richtlinie gewinnen die Regionen im Sinne des "bottom-up" Prinzips mehr Spielraum, übernehmen aber auch mehr Verantwortung. Über den Prozess der integrierten ländlichen Entwicklung werden Aktivitäten der Kommunen, von Unternehmen, Verbänden und Vereinen und sonstiger Akteure vor Ort aufgegriffen, angeregt und vernetzt. Möglichkeiten der Förderung werden auf diese Aktivitäten ausgerichtet und mit ihnen verbunden.

Die Regionen müssen sich hinsichtlich der Zusammenarbeit selbst organisieren. Diese Prozesse werden vom Regionalmanagement unterstützt.

Es hat u.a. die Aufgabe, für eine stabile Partnerschaft der relevanten Akteure vor Ort Sorge zu tragen. Darüber hinaus hat es auch die inhaltliche Weiterentwicklung von Maßnahmen und die Gewinnung von Projektträgern zu befördern.

Vor diesem Hintergrund gibt es - abgesehen von den regionalen Koordinierungsgruppen für ländliche Entwicklung bei den zuständigen Bewilligungsbehörden (KOG), die den Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten zustimmen müssen - seitens des Landes keine Regelungen hinsichtlich der Einsetzung regionaler Steuerungsgremien.

Allerdings ist davon auszugehen, dass gerade in den Regionen mit LEADER+ -Aktionsgruppen bewährte Instrumente wie ein Regionalforum eingerichtet werden.

Zu Frage 6:


Im Rahmen der ländlichen Entwicklung beteiligt sich das MLUR seit 2002 bei der Gemeinschaftsinitiative LEADER+ und künftig im Rahmen der ILE-Richtlinie an der Förderung eines Regionalmanagements.

Bei LEADER+ beträgt die Förderung im ersten und zweiten Jahr bis zu 100 v.H., jedoch höchstens 100.000 für neugegründete LAG und danach bis zum Ende der Förderperiode bis zu 80 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten pro Jahr. Insgesamt können höchstens 15 v.H. des LAG-Budgets gemäß indikativem Finanzplan zum Einsatz kommen.

Nach der ILE-Richtlinie beträgt die Förderung bis zu 70 v.H. der förderfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 75.000 pro Jahr für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren.

Zur Ausschöpfung der Förderhöchstsätze sind die entsprechenden Eigenanteile darzustellen. Eine Unterfinanzierung ist deshalb weder feststellbar noch bekannt.

Zu Frage 7:


Das ILEK muss im Rahmen seiner Zielsetzung bereits vorhandene oder beabsichtigte Planungen, Konzepte oder Strategien berücksichtigen und ggf. beachten. Dazu rechnen insbesondere touristische Entwicklungskonzeptionen und -pläne, Kreisentwicklungskonzeptionen, Agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen, die bisherigen "Leitlinien der ländlichen Entwicklung" der ehemaligen Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung, Regionalentwicklungskonzepte (REK), die im Rahmen der GI LEADER+ erstellt wurden sowie die betreffenden (Teil-)Regionalpläne. Darüber hinaus sind die Maßnahmen gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen bzw. Fachpolitiken abzugrenzen. Hierzu zählt insbesondere das mit Bundes- und Landesmitteln innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) geförderte Regionalmanagement.

Es wird erwartet, dass die Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte insbesondere auf die investiven Maßnahmen nach der ILE-Richtlinie abzielen.

Für die Umsetzung der Maßnahmen und die Abstimmung zwischen ggf. mehreren beteiligten Managementstrukturen gilt dies entsprechend.

Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 3-5 verwiesen.“

Jens Graf, Referent