Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2009

Nach einer Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes liegt den Ländern der Entwurf Verwaltungsvereinbarung (VV) Städtebauförderung 2009 zur Gegenzeichnung vor.

Der Bund stellt auf dieser Grundlage den Ländern im Jahr 2009 Finanzhilfen von 529,793 Mio. Euro (Verpflichtungsrahmen) für folgende Programme bereit:

1.  Soziale Stadt:                                      105,000 Mio. Euro
2.  Stadtumbau Ost:                                 100,793 Mio. Euro
     Stadtumbau West:                                76,000 Mio. Euro
3.  Städtebaulicher Denkmalschutz Ost:      85,000 Mio. Euro
     Städtebaulicher Denkmalschutz West:   30,000 Mio. Euro
4.  Aktive Stadt- und Ortsteilzentren:          43,000 Mio. Euro
5.  Sanierung und Entwicklung Ost:             45,000 Mio. Euro
     Sanierung und Entwicklung West:          45,000 Mio. Euro
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gesamt:                                                    529,793 Mio. Euro

Wegen der Einzelheiten wird auf den beigefügten Text der Verwaltungsvereinbarung verwiesen.

Das Bundesinnenministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geht nach der Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nach dem augenblicklichen Stand der Verhandlungen zum Konjunkturpaket II, dass sie keine unmittelbaren Auswirkungen auf die VV-Städtebauförderung 2009 haben werden. Eventuell zusätzlich bereitgestellte Mittel für kurzfristig in Städtebauförderungsgebieten zu realisierende Projekte sollten zusätzlich zu den Städtebaufördermitteln der VV 2009 stehen.

Die VV-Städtebauförderung 2009 kann erst in Kraft treten, wenn sie von allen Ländern gegengezeichnet ist.

Die Aufteilung der in Art. 1 Abs. 2 VV genannten Bundesfinanzhilfen nach Art. 104b Grundgesetz programmbezogen auf die einzelnen Länder sind den ebenfalls beigefügten Anlagen zu entnehmen. Dabei wurden die vom Bund gemäß Bundeshaushaltsplan in Verbindung mit Art. 1 Abs. 3 VV für die Forschungsbegleitung und Evaluierung einbehaltenen 0,2 % der Bundesmittel in Abzug gebracht.

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Anlage 1
Anlage 2

Bundestag berät über künftige integrierte Stadtentwicklungspolitik

für den Ausbau und die Verstetigung der integrierten Stadtentwicklung setzen sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag ein. In einem gemeinsamen Antrag (Drucksache 16/11414) werden von den Koalitionsfraktionen die künftigen Handlungsschwerpunkte der Stadtentwicklungspolitik des Bundes für die Initiative Nationale Stadtentwicklungspolitik, Klimagerechte Stadt und das Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ formuliert. So wird die Bundesregierung aufgefordert, die Nationale Stadtentwicklungspolitik in enger Abstimmung mit den Partnern in den Ländern und Kommunen weiter zu entwickeln sowie eine andauernde inhaltliche Auseinandersetzung mit den Herausforderungen und Chancen zukünftiger Stadtentwicklung sicherzustellen. In diesem Rahmen soll die Städtebauförderung inhaltlich als „gute Praxis"“ der Nationalen Stadtentwicklungspolitik problembezogen weiter ausgebaut werden. Weiter soll die Regierung sicherstellen, dass sich der Einsatz der Finanzhilfen des Bundes primär an den Problemen vor Ort und an bundespolitischen Zielen orientiert, um den neuen städtebaulichen Herausforderungen im Zeichen einer nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung gerecht zu werden. Schließlich fordern die Koalitionsfraktionen die Regierung auf, gemeinsam mit Ländern und Kommunen dem ermittelten dringenden Investitionsbedarf in den Städten und Gemeinden gerecht zu werden.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den vollständigen Antrag verwiesen, der über folgende Adresse aufgerufen werden kann: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611414.pdf. Nach einer Mitteilung des Deutschen Bundestages wird der Antrag heute im Plenum beraten.

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