Mitteilungen 03/2008, Seite 148, Nr. 77

Gemeinsam gegen Ordnungswidrigkeiten im Verkehr – ein Beispiel erfolgreicher Interkommunaler Zusammenarbeit im Land Brandenburg

Wie organisieren wir erfolgreiche Interkommunale Zusammenarbeit? Welche Entscheidungsträger müssen mit einbezogen werden? Wer treibt den Prozess voran? Diese und andere Fragen stellen sich Akteure in den Städten, Gemeinden und Ämtern, die sich den Herausforderungen neuer Rahmenbedingungen wie des demografischen Wandels gemeinsam mit anderen Gemeinden stellen.  

Lokale Konzepte der Interkommunalen Zusammenarbeit können lediglich in den seltensten Fällen auf andere Gemeinden übertragen werden. Regionale Besonderheiten sind zu beachten. Das vorliegende Projekt soll jedoch motivieren, über Möglichkeiten der Kooperation nachzudenken, miteinander zu arbeiten und schließlich gemeinsam von den Vorteilen einer Zusammenarbeit zu profitieren.

1. Die Überwachung des fließenden Verkehrs

Der Landkreis Spree-Neiße des Landes Brandenburg, originärer Aufgabenträger der Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr (kurz: der Überwachung des fließenden Verkehrs) hat dankenswerter Weise auf Antrag der unten erwähnten Städte, Gemeinden und Ämter der Aufgabenübertragung auf diese zugestimmt.

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Schaffung der Voraussetzungen für die kommunale Zusammenarbeit waren die  Übertragung der Zuständigkeit entsprechend § 47 Bbg OBG, der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 Abs. 1 GKG sowie der Nachweis der Leistungsfähigkeit (vgl. Runderlass des MI zum § 47 Abs. 3 a Bbg OBG). Ein wichtiger Bestandteil war die Finanzierung mit ca. 20.000 Euro pro Messstelle und ca. 40.000 Euro pro Messeinsatz.

Gemäß § 47 Abs. 3a Bbg OBG wird der Minister des Innern des Landes Brandenburg ermächtigt, auf Antrag einer amtsfreien Gemeinde oder eines Amtes im Benehmen mit dem Landkreis die Zuständigkeiten nach § 47 Abs. 3 Satz 1 Bbg OBG durch Rechtsverordnung für deren Gebiet auf die örtlichen Ordnungsbehörden einer amtsfreien Gemeinde oder eines Amtes zu übertragen, wenn diese den Nachweis einer sachgerechten, wirtschaftlichen und wirksamen Aufgabenwahrnehmung erbringt.

In diesem Fall stellte nicht eine Stadt, Gemeinde bzw. ein Amt den Antrag auf Aufgabenübertragung, sondern 5 interessierte Partner widmeten sich der Aufgabenbewältigung. Der Landkreis hatte dem Benehmen nach der Übertragung der Aufgabe auf die gemeindliche Ebene nichts entgegenzusetzen. Und so wurde für die Überwachung des fließenden Verkehr nach Erlass der Rechtsverordnung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den folgenden 5 Partnern geschlossen: Amt Peitz, Amt Burg (Spreewald), Gemeinde Kolkwitz, Stadt Drebkau sowie Gemeinde Neuhausen/Spree. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung beinhaltet die Bildung eines Beirates, der die kostenrechnende Einrichtung, die Deckung von Fehlbeträgen sowie die Verwendung von Überschüssen und den Anspruch der Partner auf den Einsatz des mobilen Messwagens, zur Zeit sind 30 Stunden/Partner monatlich vereinbart, kontrollieren soll.

Für die Überwachung des fließenden Verkehrs existieren 19 stationäre Anlagen und ein mobiler Messwagen. Drei Mitarbeiter im Innendienst und sechs Mitarbeiter im Außendienst widmen sich der Aufgabe. Zur Fallbearbeitung ist die Software IKOL-OWI im Einsatz. Für die Finanzsachbearbeitung dient die Software H&H HKR. Ferner erfolgt der Betrieb einer digitalen Bildbühne sowie einer leistungsfähigen Kuvertiermaschine. Die vollständige Umstellung auf Digitalfotografie ist das nächste Ziel der erfolgreichen Partner.

Was sagt die Statistik? Innerhalb des Gebietes aller 5 Partner fallen insgesamt ca. 40.000 Fälle pro Jahr an. Auswertbar sind diese Fälle zu 58 %. Vor dem Hintergrund, dass sich das Gemeindegebiet im grenznahen Bereich zu Polen befindet, fallen ca. 33 % auf ausländische Kraftfahrzeuge. Täglich werden ca. 200 Onlineanfragen an das KBA vorgenommen. Die finanziellen Rücklagen entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurden gebildet.

Zunächst wurden alle erforderlichen Anlagen über Leasingmodelle finanziert. In der Zwischenzeit sind alle Anlagen ausfinanziert, neue Anlagen werden nur noch gekauft, nicht geleast. Lediglich das erforderliche Fahrzeug zur mobilen Verkehrsüberwachung wurde geleast. Trotz Bildung der erforderlichen Rücklagen konnten bisher in jedem Jahr 1.000,00 Euro an die Partner fließen. Dieser Rückfluss ging nicht in den allgemeinen Haushalt ein. Ziel war es von Anfang an, rückfließende Mittel in die Verkehrssicherheit zu investieren. So wurde in den vergangenen Jahren diese Mittel für Verkehrsberuhigungsanlagen, Übergänge sowie für die Verkehrserziehung verwandt.  Im Jahr 2008, nachdem die erforderlichen Rücklagen gebildet sind, stehen für jeden Partner 30.000,00 Euro in Aussicht. Die Gemeinde Neuhausen/Spree plant hiermit die Errichtung und den Betrieb eines Verkehrsgartens.

2. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs

Bis Ende 2003 hat jeder Partner Ordnungswidrigkeiten aus dem ruhenden Verkehr selbst bearbeitet. Die Kosten für Software und Arbeitszeit fallen bei jedem Partner an. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass dies die Software der Bußgeldstelle mit abwickeln kann (Fallzahlen wurden auf insgesamt 1000 pro Jahr geschätzt). So wurde auch für den ruhenden Verkehr eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 23 Abs. 1 GKG abgeschlossen. Zunächst haben sich 4 Partner daran beteiligt. Die Einnahmen aus Verwarnungen werden den Partnern direkt ausgezahlt, Bußgelder verbleiben im Haushalt der Bußgeldstelle. Seit 01.07.2004 haben die 4 Partner ein Handerfassungsgerät für die externe Datenerfassung. Die Datenerfassung erfolgt mit den 4 Geräten Psion Workabout MX / Pro. Die Daten werden vor Ort ausgelesen und elektronisch versendet. Die Verarbeitung der Daten erfolgt in der gemeinsamen Bußgeldstelle.

Folgendes Resümee kann seit Beginn der Zusammenarbeit gezogen werden: es sind keine zeitaufwendigen Halteranfragen der einzelnen Verwaltungen mehr notwendig, es wird keine Software in den einzelnen Verwaltungen für die Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr mehr nötig, die Beitreibung bis zur Erzwingungshaft erfolgt durch die Bußgeldstelle.

Jede Verwaltung ist für die Pflege der eigenen Stammdaten verantwortlich. Die Handerfassungsgeräte sind universell bei jedem Partner einsetzbar, so dass bei Bedarf auch zeitweilig bis zu vier Erfassungsgeräte in einer Kommune eingesetzt werden können. Nach zwei Jahren Überwachung des ruhenden Verkehrs im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit  besteht eine Zufriedenheit bei allen Beteiligten. Darüber hinaus haben weitere Kommunen ihr Interesse angemeldet.

So werden seit dem 1.1.2007 für das benachbarte Amt Döbern/Land alle Fälle aus dem ruhenden Verkehr ebenfalls bearbeitet. Grundlage bildet eine Verwaltungsvereinbarung entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Abrechnung erfolgt nach entsprechend vereinbarten kostendeckenden Fallpauschalen. Alle übrigen Einnahmen werden an den Partner ausgezahlt.

3. Ergebnisse

Abschließend ist festzustellen, dass die Fallbearbeitung des ruhenden Verkehrs kein Problem darstellt. Hierbei handelt es sich um die effektive Nutzung der vorhandenen Technik. Im Jahr 2007 wurden ca. 1.000 Fälle des ruhenden Verkehrs bearbeitet. Seit dem Jahr 2003 wurde diesbezüglich kein Haushaltsjahr mit einem Fehlbetrag abgeschlossen. In den Jahren 2005 bis 2007 erhielt jeder Partner jeweils 1.000 Euro  je Haushaltsjahr für die Verkehrssicherheit bzw. –erziehung. Im Jahr 2008 erhält jeder Partner 30.000 Euro zur Verwirklichung von entsprechenden Projekten.

4. Ansprechpartner

Das damalige Amt Neuhausen/Spree übernahm ab dem 1.1.2003 zunächst die Aufgabe zur Überwachung des fließenden Verkehrs, seit Juli 2004 auch des ruhenden Verkehrs. Ansprechpartner in der heutigen Gemeinde Neuhausen/Spree ist Herr Torsten Schwieg, Tel. 035605/61210, edv(at)neuhausen-spree.de. Die Gemeinde Neuhausen/Spree entstand im Jahr 2004 aus dem Amt Neuhausen/Spree, verfügt über 15 Ortsteile mit etwa 5.600 Einwohnern und umfasst eine Fläche von 133,9 km².

Silke Kühlewind, Referatsleiterin

Az: 022-01