Mitteilungen 02/2008, Seite 108, Nr. 56
Förderung der Konversion ehemals militärisch genutzter Liegenschaften
Eine neue Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft des Landes Brandenburg zur Förderung der Konversion vom 20. Dezember 2007 wurde jetzt im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht (ABl. 2008, S. 116). Im Vorfeld war erörtert worden, die Kommunen zur Übernahme von Eigenanteilen zwingend zu verpflichten. Der Städte- und Gemeindebund war sowohl im „Beirat zur Unterstützung des Ministeriums der Finanzen in Fragen der Verwertung, Entwicklung und Verwaltung der ehemaligen WGT-Flächen“ als auch unmittelbar gegenüber den Ministerien der Finanzen und für Wirtschaft solchen Vorstellungen entgegengetreten. Wie bislang, müsse es wegen der Sondersituation der Konversion möglich bleiben, kommunale Eigenanteile auch künftig aus dem Liegenschaftsvermögen im AGV oder durch andere Mittel Dritter ersetzen zu lassen. Eine Änderung der bisherigen Förderpraxis war auch im Landtag Brandenburg bemängelt worden. Sie hätte unweigerlich dazu geführt, dass von vielen Konversionsprojekten hätte Abstand genommen werden müssen. Im Ergebnis der weiteren Erörterung innerhalb der Landesregierung wurde entschieden, in der Richtlinie auf eine Regelung, die Kommunen einen 10-prozentigen bzw. in bestimmten Fällen einen 5-prozentigen Eigenanteil zwingend vorschreiben, zu verzichten. Eine Substituierung kommunaler Eigenanteile bleibt damit weiterhin möglich.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass - anders als in vielen anderen Bereichen - die Förderung der Konversion nicht auf regionale Wachstumskerne beschränkt ist. Dies geht auch auf die neuen Leitlinien der Landesregierung zur Förderung der Konversion hervor (Landtag Brandenburg, Drucksache 04/5138). Unter Nummer 3 wird darin ausgeführt:
„Das Land wird den Städten und Gemeinden bei der Beseitigung von Strukturnachteilen im Rahmen seiner Möglichkeiten Hilfe anbieten. Im Operationellen Programm des Landes Brandenburg zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2007 – 2013 ist die Konversionsförderung weiterhin verankert. Fördermittel werden vorrangig zur Stärkung der Regionalen Wachstumskerne eingesetzt. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass viele Konversionsliegenschaften nicht den o.g. Orten zuzuordnen sind. Es können deshalb auch Fördermaßnahmen in den Kommunen durchgeführt werden, die kein Wachstumskern sind.
Die Landesregierung hat damit einen zentralen Gesichtspunkt der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zu dem Entwurf der Leitlinien berücksichtigt.
Jens Graf, Referatsleiter
Az: 615-01