Mitteilungen 01/2008, Seite 35, Nr. 17

EU gibt Städten und Gemeinden Schonfrist bis 2011 bei Feinstaubrichtlinie

Das EU-Parlament hat am 11.12.2007 eine neue Richtlinie zum besseren Schutz vor Feinstaub verabschiedet und somit die umstrittene Feinstaubrichtlinie entschärft. Die neue Richtlinie führt im Ergebnis dazu, dass Städte und Gemeinden bis 2011 Zeit haben, die Feinstaubbelastungen der Luft zu verringern. Die Neuregelung wird nach Angaben aus dem EU-Parlament voraussichtlich noch vor Mitte 2008 in Kraft treten. Der Umweltministerrat muss jetzt noch bei seinem nächsten Treffen am 20. Dezember grünes Licht geben. Zahlreiche Kommunen können daher auf eine Übergangsfrist bis 2011 hoffen, um die eigentlich schon bis 2005 geltenden Feinstaub-Grenzwerte einzuhalten.

Die neue Feinstaubrichtlinie fasst mehrere bestehende Vorschriften zur Luftreinhaltung zusammen:

1. Flexiblere Lösung

So wird der seit 2005 geltende Grenzwert für größere Staubteilchen von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt beibehalten. Städte, für die es zum Beispiel wegen ihrer geografischen Lage besonders schwierig ist (zum Beispiel direkt an einer Autobahn, Kessellage oder mit ungünstigen Wetterverhältnissen), den Wert einzuhalten, bekommen dafür aber jetzt länger Zeit. Sie müssen das Ziel für eine sauberere Luft drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie und damit voraussichtlich Mitte 2011 erreichen.

In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Großstädte an der Vorgabe gescheitert, die Tageshöchstgrenze von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter höchstens an 35 Tagen im Jahr zu überschreiten und einen Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm einzuhalten. Deshalb votierte am Dienstag eine Mehrheit von 619 Abgeordneten bei nur 33 Gegenstimmen und vier Enthaltungen dafür, den Kommunen für die Reduzierung der Feinstaubbelastung mehr Zeit zu geben. Bedingung ist allerdings der Nachweis, dass bereits Bemühungen in diese Richtung unternommen wurden.

2. Schärferer Grenzwert ab 2015

Zugleich wird mit der Überarbeitung der Richtlinie ein neuer Grenzwert eingeführt: Während bislang nur Staubpartikel mit einem Durchmesser von zehn Mikrometern (PM10) erfasst waren, soll ab 2015 eine Obergrenze auch für Kleinstpartikel mit einem Durchmesser von nur 2,5 Mikrometern (PM2,5) gelten. Sie dürfen dann im Jahresmittel eine Konzentration von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht mehr überschreiten.

Die Einigung besteht aus einer Regelung in drei Phasen:

  • 2010 gilt ein Zielwert von maximal 25 Mikrogramm PM2,5 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel;
  • 2015 wird 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zum verbindlichen Grenzwert;
  • 2020 soll der Grenzwert auf 20 Mikrogramm herabsetzt werden (dies soll 2013 überprüft werden).

Das Parlament wollte auch den Jahresgrenzwert für PM10-Partikel herabsetzen. Dem widersetzte sich jedoch eine Mehrheit im Ministerrat. Um eine schnelle Lösung zu ermöglichen, wurde diese Forderung in den Verhandlungen daher fallen gelassen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt zwar die Fristverlängerung. Sie müsse aber dringend dazu genutzt werden, endlich die von den Städten und Gemeinden seit langem geforderten Maßnahmen an der Quelle, also an den Fahrzeugen selbst, zu ergreifen, denn Dieselfahrzeuge ohne Ruß-Partikel-Filter tragen zu 15 bis 20 Prozent des Feinstaubs bei.

(Quelle: DStGB Aktuell 5007)

Az: 612-02