Mitteilungen 01/2008, Seite 29, Nr. 11

Aktueller Stand zur Novelle des brandenburgischen Wassergesetzes

Nach der Anhörung im Ausschuss für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz am 24. Oktober 2007 konnte die Novelle des brandenburgischen Wasserrechts nicht wie geplant im Dezember 2007 im Landtag verabschiedet werden. Wegen der Vielzahl und des Gewichts der kritisierten Punkte, insbesondere auch im Hinblick auf die Umlage der Beiträge zu den Wasser- und Bodenverbänden, wurde die Novelle nochmals in die einzelnen Fraktionen zurückgegeben, die derzeit Änderungsvorschläge zum Gesetzesentwurf erarbeiten. Nachdem die Änderungsvorschläge der Fraktionen beim Ausschuss für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz eingegangen sind, wird sich der Ausschuss aller Voraussicht nach im Februar mit der Novelle des Wasserrechts befassen. Eine Befassung des Landtages mit der Wasserrechtsnovelle wird aller Voraussicht nach somit nicht vor März 2008 erfolgen. Insofern verweisen wir auf die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg anlässlich der Anhörung im zuständigen Ausschuss des Landtages am 24. Oktober 2007 zum seinerzeitigen Entwurf des Gesetzes und unserer Nachbereitung zu den Verwaltungs- und Klageverfahrenskosten allein für die Jahre 2006 und 2007 (vgl. mitteilungen Nr. 11/07, S. 277 ff). Wir empfehlen die Weiterführung der Diskussion mit den örtlichen Landtagsabgeordneten zur zwingenden Änderung der Gesetzessystematik, insbesondere der bisherigen Pflichtmitgliedschaft der Gemeinden in den Wasser- und Bodenverbänden. Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden wir informieren.

Sebastian Kunze, Referatsleiter

Az: 610-00