Mitteilungen 11-12/2009, Seite 350, Nr. 199

Entwicklungen des Rechts der öffentlichen Auftragsvergabe im Land Brandenburg aus gemeindlicher Sicht

Im Rahmen des 2. Vergaberechtstages der Auftragsberatungsstelle Brandenburg nahm Referatsleiter Jens Graf am 1.  Dezember 2009 zu verschiedenen Fragen des öffentlichen Auftragswesens im Land Brandenburg Stellung. Er machte deutlich, dass die erforderliche Umsetzung der neuen VOB/A bzw. VOL/A in die GemHKV bzw. GemHV  nicht unbesehen erfolgen könne. Die im Rahmen des Konjunkturpaketes II angehobenen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben hätten sich bewährt. Ein in der Öffentlichkeit diskutiertes mögliches Landesvergabegesetz sei anhand der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Brandenburg u. a. darauf zu überprüfen, ob mit ihm den Kommunen neue Aufgaben ohne Mehrkostenausgleich übertragen werden.  Ferner sei zu vermeiden, dass Regelungen der VOB/A bzw. VOL/A lediglich wiederholt würden.  Er erinnerte weiter daran, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 3. Februar 2009 – Vf. 111-IV-08 – entschieden habe, dass der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG zur Festsetzung von Mindestlöhnen erschöpfend Gebrauch gemacht habe. Eine Gesamtwürdigung der im Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen und im Arbeitnehmer-Entsendegesetz enthaltenden Bestimmungen ergebe – so das Gericht -, dass Art. 72 Abs. 1 GG keinen Raum für eine beabsichtigte landesrechtliche Regelung – im entschiedenen Fall eines Bayerischen Mindestlohngesetzes – lasse. Die Präsentation ist hier aufrufbar.

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