Mitteilungen 01/2008, Seite 11, Nr. 3

Entschließung des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zu den Kommunalwahlen im Jahr 2008

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat am 17. Dezember 2007 eine Entschließung zu den anstehenden Kommunalwahlen verabschiedet. Die Entschließung wird nachfolgend dokumentiert:

Im Herbst 2008 finden im Land Brandenburg zum vierten Mal nach der politischen Wende allgemeine Wahlen zu den Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der vier kreisfreien Städte sowie in über 400 amtsfreien und amtsangehörigen Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg statt. Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen haben die wichtigsten Entscheidungen der Städte und Gemeinden zu treffen.  Dies betrifft z. B. die Festsetzung von Kommunalabgaben, die Verabschiedung des Haushaltes, die Ortsentwicklung durch Bauleitplanung oder Investitionen in die kommunale Infrastruktur oder öffentliche Einrichtungen. Die ehrenamtlichen Bürgermeister repräsentieren die amtsangehörigen Gemeinden und sind die Vorsitzenden ihrer Gemeindevertretungen. Die Städte und Gemeinden haben nach der Wiedereinführung der kommunalen Selbstverwaltung in den letzten beiden Jahrzehnten große Aufbauleistungen vollbracht. Funktionierende Gemeinwesen sind aufgebaut worden. In den meisten Gemeinden konnte in den letzten vier Jahren nach Abschluss der Gemeindestrukturreform auch ein wichtiger Beitrag zum Zusammenwachsen zu einem neuen Gemeinwesen geleistet werden. In den kommenden Jahren werden sich viele Städte und Gemeinden noch intensiver mit der Bewältigung des demografischen Wandels zu beschäftigen haben.

Als wichtigstem Verwaltungsorgan kommt dabei der Gemeindevertretung und Stadtverordnetenversammlung eine Schlüsselrolle zu. Die Mitglieder der Vertretungskörperschaften sind ehrenamtlich tätig. Die Städte und Gemeinden sind daher darauf angewiesen, dass sich Mitbürgerinnen und Mitbürger aus allen Schichten der Gesellschaft für eine Mitwirkung in dem Gremium zur Verfügung stellen.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg, sich Kandidaturen für die Ämter in den kommunalen Vertretungskörperschaften nicht zu verschließen und sich zu einer Mitarbeit im Gemeinwesen zur Verfügung zu stellen.

Jens Graf, Referatsleiter

Az: 100-03

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