Mitteilungen 12/2010, Seite 276, Nr. 194

Stimmberechtigte Mitwirkung des Schulträgers in der Schulkonferenz erfolgreich

Allen Schulträgern im Land Brandenburg soll mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 die stimmberechtigte Mitwirkung in der Schulkonferenz möglich sein. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat eine entsprechende Änderung der Regelungen in § 75 Abs. 4 und § 90 Abs. 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes angekündigt. Die Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes soll danach Bestandteil des Artikelgesetzes zur Verlängerung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes werden, welches gegenwärtig vom Ministerium des Innern erarbeitet wird. Der Referentenentwurf wird Anfang des kommenden Jahres erwartet.

Die stimmberechtigte Mitgliedschaft des Schulträgers in der Schulkonferenz hatten fünf Schulträger (u.a. die Städte Prenzlau und Zossen sowie die Gemeinde Letschin) auf der Grundlage des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes im Zeitraum der Schuljahre 2007/2008 und 2008/2009 erprobt. Diese Erprobung verlief nach Ansicht der Erprobungskommunen und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport erfolgreich. So wird das Ziel des Standarderprobungsgesetzes, die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren, erreicht. Überdies waren weitere positive Impulse festzustellen, beispielsweise eine Qualitätsverbesserung der Arbeit der jeweiligen Schulkonferenzen. Insbesondere konnte durch den unmittelbaren Austausch zwischen Lehrerschaft, Eltern und Gemeinde die Zusammenarbeit verbessert werden. Das Erprobungsvorhaben konnte daher zur landesweiten Anwendung empfohlen werden. Seither sind einzelne Schulträger weiterhin stimmberechtigtes Mitglied in der Schulkonferenz. 

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hatte wiederholt für eine zeitnahe Novellierung des Schulgesetzes geworben. Ursprünglich war seitens des Ministeriums beabsichtigt worden, erst zum Ende der Legislaturperiode eine Novellierung des Schulgesetzes vorzubereiten, die neben dem hier in Rede stehenden Aspekt weiteren Änderungsbedarf berücksichtigen sollte. Die Geschäftsstelle hat angesichts der positiven Ergebnisse das Ministerium dazu ermutigt, auch das weitere Erprobungsvorhaben im schulischen Bereich offensiv und konstruktiv zu begleiten sowie eine Überführung in Landesrecht wohlwollend zu prüfen. Hierbei handelt es sich um einen erleichterten Schulbezirkswechsel, über welchen anstelle des Staatlichen Schulamtes die beteiligten Schulträger entscheiden. Die Stadt Falkensee führt gegenwärtig dieses Erprobungsvorhaben durch. Eine abschließende Bewertung des Vorhabens steht noch aus. 

Die Verlängerung des Standarderprobungsgesetzes wird Gelegenheit sein, über die bisherigen Erprobungsvorhaben hinaus in allen Aufgabenfeldern neue Initiativen zur Erprobung u.a. von Verfahrensbeschleunigungen und – erleichterungen zu sondieren und auf den Weg zu bringen. Entsprechende Vorschläge können gern an Herrn Referatsleiter Jens Graf (Tel: 0331/ 74351-13, E-Mail: jens.graf@spam.stgb-brandenburg.de) herangetragen werden. 

Bianka Petereit, Referatsleiterin

Az: 200-02