Pressemitteilung
Kommunen erwarten von künftiger Landesregierung eine Neuordnung des Systems der Finanzierung der Kindertagesbetreuung
(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erwartet von der neuen Landesregierung eine Neuordnung des Systems der Finanzierung der Kindertagesbetreuung, sagte Dr. Oliver Hermann, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg nach der heutigen Sitzung des Präsidiums des kommunalen Spitzenverbandes. Die Aufgabe der Gewährleistung des Rechtsanspruches haben Bund und Land den Trägern der örtlichen Jugendhilfe zugewiesen. In Brandenburg hat sich dies immer mehr auf die Ebene der Städte und Gemeinden verschoben, ohne dass für diese Aufgaben ein hinreichender Ausgleich erfolgt. Das muss korrigiert werden. Das Land setzt den Rahmen für die Kindertagesbetreuung. Wer bestellt, muss auch bezahlen, meint der Städte- und Gemeindebund Brandenburg. Das Land hat die Städte und Gemeinden gesetzlich u.a. zur Bereitstellung von Grundstücken, Gebäuden sowie zur Fehlbedarfsfinanzierung für freie Kita-Träger verpflichtet. Diese darf nicht länger ohne finanziellen Ausgleich fortgeschrieben werden.
Um rund 50 % erhöht haben sich seit 2020 die Kosten für die Bereitstellung von Grundstücken und Gebäuden für freie Kita-Träger sowie für deren Bewirtschaftung und Erhaltung, sagte Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. Hatten die Kommunen im Jahr 2020 landesweit noch rund 110,8 Millionen Euro aufgewendet. Im Jahr 2023 lag dieser Betrag bereits bei 136,7 Millionen Euro. Für das Jahr 2025 sind in den kommunalen Haushalten hierfür rund 172,3 Millionen Euro eingeplant. Pro belegtem Betreuungsplatz ergaben sich damit im Landesdurchschnitt für das Jahr 2020 grundstücksbezogene Aufwendungen in Höhe von etwa 1.300 €. Für das Jahr 2023 lag dieser Wert bei ca. 1.600 €. Und für das Jahr 2025 ergibt sich aus den Haushaltsansätzen der Standortkommunen ein Wert von rund 2.000 € pro belegtem Platz in einer Kita in freier Trägerschaft. Dies ist eine Steigerung um mehr als 50 %.
Mit fast 60 % noch deutlich stärker ist die Belastung der kommunalen Haushalte durch die sogenannte Fehlbedarfsfinanzierung an freie Träger gewachsen. Während die Kommunen diese Aufgabe im Jahr 2020 landesweit mit rund 153,8 Millionen Euro ausgleichen mussten, stiegen die Ausgaben bis 2023 auf 179,5 Millionen Euro. Für das Jahr 2025 rechnen die Kommunen mit einer Belastung von rund 246,7 Millionen Euro. Diese Entwicklung schlägt unmittelbar auf die Kosten pro belegtem Kita-Platz durch. Im Jahr 2020 mussten die Kommunen durchschnittlich rund 1.835 Euro je belegtem Platz in einer Kita in freier Trägerschaft ausgleichen. Für das Jahr 2025 gehen Brandenburgs Städte und Gemeinden von einem durchschnittlichen Fehlbedarf von rund 2.916 Euro pro Platz aus. Die „Fehlbedarfsfinanzierung“ hat sich damit zu einer „Regelfinanzierung“ fehlentwickelt, sagt Dr. Hermann. Hier einzuspringen, sei keine Aufgabe der Gemeinden. Dies müsse abgestellt, zumindest aber deutlich eingedämmt werden.
Die Städte, Gemeinden und Ämter stellen ca. 130.000 der landesweit rund 231.000 Betreuungsplätze bereit. Sie betreiben 1.049 der insgesamt 2.036 Kindertagesstätten im Land. Hier-zu beschäftigen sie mehr als 15.200 Personen. Die dafür entstehenden Betriebskosten werden durch Ausgleichszahlungen des Landes und der Landkreise sowie die Elternbeiträge nicht vollständig gedeckt. Die Defizite müssen die Städte, Ämter, Gemeinden und die Verbandsgemeinde aus eigenen Mitteln aufbringen.
Der Städte- und Gemeindebund hatte eine Mitgliederbefragung zu den Kosten der Kitafinanzierung durchgeführt. Mit der Befragung wurden Daten über die Höhe der Zahlungen der Gemeinden an freie Träger von Kindertageseinrichtungen für die Bereitstellung von Grundstücken und Gebäuden sowie den Erhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie für die Fehlbedarfsfinanzierung erhoben. Neben den absoluten und platzbezogenen Kosten wurde auch ermittelt, welchen Anteil die einzelnen Arten von Betriebskosten (Personalkosten, Kosten für Verpflegung usw.) an der Fehlbedarfsfinanzierung haben. An der Mitgliederbefragung haben sich 53 Städte und Gemeinden – darunter drei kreisfreie Städte – beteiligt. Auf dieser breiten Datenbasis war es möglich, aus den Ergebnissen der Befragung durch Hochrechnung zu ermitteln, welche Kostenbelastung die Standortgemeinden landesweit insgesamt zu tragen haben.
Die prekäre Finanzlage der brandenburgischen Städte, Gemeinden und Ämter stand schon im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. In vielen Kommunen spitzt sich die finanzielle Lage drastisch zu. Im ersten Halbjahr 2025 wiesen die Haushalte der brandenburgischen Kommunen ein Defizit von 845,1 Mio Euro aus. Ursächlich dafür sind unter anderem steigende Personal-, Sach- und vor allem Sozial-ausgaben. Zugleich sind die kommunalen Einnahmen im ersten Halbjahr 2025 zurückgegangen. Neben der Gewerbesteuer, zeigen auch die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B rückläufige Entwicklungen.