Positionspapier: Erwartungen an den integrationspolitischen Teil eines Brandenburgischen Integrationsgesetzes

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat in seiner Sitzung vom 6. Oktober 2025 das Positionspapier „Erwartungen an den integrationspolitischen Teil eines Brandenburgischen Integrationsgesetzes“ beschlossen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen demnach die Aufgaben der kommunalen Integrationsarbeit als pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben erfüllen. Hierbei ist ihnen eine sichere und auskömmliche Finanzierung unter Beachtung des strikten Konnexitätsprinzips vom Land mittels einer Integrationspauschale zu gewähren. Kreisangehörige Städte- und Gemeinden, welche sich dem Thema Integration widmen, müssen einen hinreichend festen Teilbetrag der Integrationspauschale verpflichtend pauschaliert ausgezahlt bekommen.

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg fasste dazu folgenden Beschluss:

  1. Das Präsidium beschließt das Positionspapier „Erwartungen an den integrationspolitischen Teil eines Brandenburgischen Integrationsgesetzes“.
     
  2. Insbesondere soll Integration als Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte definiert werden. Dabei ist unter Beachtung des strikten Konnexitätsprinzips eine sichere und auskömmliche Finanzierung der Aufgaben für die Integration vom Land sicherzustellen. Hierzu soll den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Integrationspauschale gewährt werden.
     
  3. Kreisangehörigen Städten und Gemeinden, welche sich dem Thema Integration widmen, müssen einen hinreichenden festen Teilbetrag der Integrationspauschale verpflichtend pauschaliert ausgezahlt erhalten.

Positionspapier Erwartungen an den integrationspolitischen Teil eines Brandenburgischen Integrationsgesetzes

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