Evaluierung des Verbandsgemeinde- und Mitverwaltungsgesetzes

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 27. Januar 2025.

  1. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg unterstützt kommunale Zusammenarbeit und sinnvolle freiwillige Kooperationen.
     
  2. Amtsfreie Gemeinde und Amt bleiben mit 142 bzw. 50 Verwaltungseinheiten die eingeführten Organisationsmodelle von hauptamtlichen Verwaltungen auf der Gemeindeebene. Dies darf nicht in Frage gestellt werden.
     
  3. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg nimmt weiterhin Interesse an der Mitverwaltungen wahr. Als ein Hemmnis hatte sich in der Vergangenheit der vollständige Verlust der Trägerschaft und der Personalhoheit für Einrichtungen der mitzuverwaltenden Kommunen erwiesen.
     
  4. Eine Bewertung des Modells der Verbandsgemeinde erfolgt nach Eingang und Auswertung ihres Erfahrungsberichtes. Dies soll in einer der nächsten Sitzungen des Präsidiums erfolgen.

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