Finanzierung von Aufgaben nach dem OZG
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 24. Juni 2024.
- Für die Umsetzung der Anforderungen nach dem Online-Zugangs-Gesetz (OZG) bedarf es nachhaltiger Bundes- und Landesfinanzierungsinstrumente. Versuche, durch bundesrechtliche Vorschriften wie dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG), die landesrechtlichen Konnexitätsregelungen zu umgehen, werden scharf kritisiert.
- Überlegungen des IT-Planungsrates, einer Bund-Länderfinanzierung über das FITKO-Stammbudget werden grundsätzlich begrüßt.
- Dauerfinanzierungen aus dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz werden als sachfremd abgelehnt. Vorstellbar sind ggf. befristete Anschubfinanzierungen.