Finanzierung von Aufgaben nach dem OZG

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 24. Juni 2024.

  1. Für die Umsetzung der Anforderungen nach dem Online-Zugangs-Gesetz (OZG) bedarf es nachhaltiger Bundes- und Landesfinanzierungsinstrumente. Versuche, durch bundesrechtliche Vorschriften wie dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG), die landesrechtlichen Konnexitätsregelungen zu umgehen, werden scharf kritisiert.
     
  2. Überlegungen des IT-Planungsrates, einer Bund-Länderfinanzierung über das FITKO-Stammbudget werden grundsätzlich begrüßt.
     
  3. Dauerfinanzierungen aus dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz werden als sachfremd abgelehnt. Vorstellbar sind ggf. befristete Anschubfinanzierungen.

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