Entwurf einer Rechtsverordnung zur Umsetzung von Distanzunterricht sowie anderer Unterrichtsformen
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 24. Juni 2024.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg erwartet, dass der Aufwand für die Einrichtung von Schülerarbeitsplätzen in der Schule für alle Schüler, die den Distanzunterricht nicht zu Hause wahrnehmen können, vom Land im Rahmen eines vollständigen Konnexitätsausgleichs übernommen wird.
- Entscheidungen der Schule über die Nutzung einzusetzender Lehr- und Lernsysteme, Arbeits- und Kommunikationsplattformen sowie pädagogischer Konzepte sollen mit Blick auf Ausstattungs-, Unterhaltungs- und Administrationserfordernisse im Einvernehmen mit dem Schulträger erfolgen.