Baukultur

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 2. Dezember 2024.
 

  1. Das Präsidium begrüßt Initiativen, die Bedeutung der Baukultur in der Öffentlichkeit bereiter zu diskutieren.
     
  2. Es nimmt die nachfolgend formulierten fünf Kernthesen zustimmend zur Kenntnis:

    a) Städte und Gemeinden sind in ihren Aufgaben als Bauherr, Grundstückseigentümer, Planungsträger oder aus ihrer Zuständigkeit für viele wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge die zentralen Gestalter und Verantworter ihres Gemeinwesens. Gegenstand der Diskussion um Baukultur sind vielfach Kernbereiche gemeindlicher bürgerschaftlichen getragenen Selbstverwaltung. Unterschiedliche örtliche Ansätze und Herangehensweisen sind deshalb immanent und als solche zu respektieren. Städte und Gemeinden sind die zentralen Akteure beim Thema „Baukultur“

    b) Entscheidungen in diesem Bereich wirken vielfach sehr langfristig, einige prägen über Jahrzehnte und sogar Jahrhunderte das Ortsbild oder beeinflussen das Zusammenleben der Menschen. Dieses nachhaltige Denken haben Städte und Gemeinden im Blick.

    c) Von den Städten und Gemeinden werden bei ihren Entscheidungen vielfältigste soziale, wirtschaftlichen, technischen oder ökologische Belange berücksichtigt und untereinander abgewogen.

    d) Um diesen eigenen Anforderungen an ihre Rolle als Bauherr, Grundstückseigentümer, Planungsträger oder zuständiger für öffentliche Aufgaben gerecht zu werden, bedürfen Städte und Gemeinden einer Aufgabenadäquaten auskömmlichen Ausstattung mit fachlich qualifiziertem Personal sowie sachlichen und finanziellen Mitteln. Die auf Landes- und kommunaler Ebene begrenzten Ressourcen der Behörden sollen bei der Normsetzung berücksichtigt werden.

    e) Über die Fachkreise hinaus ist in der breiten Öffentlichkeit der Diskurs zu Fragen der Baukultur anzustoßen. Eine unabhängige Einrichtung kann diesen breiten Austausch und Dialog sinnvoll befördern.

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