Ausbau des Straßennetzes darf nicht zum Erliegen kommen – Landtag und Landesregierung müssen jetzt schnell Entscheidungen treffen

Städte und Gemeinden erwarten vollständige Kompensation der von der Landespolitik gewollten Abschaffung der Straßenbaubeiträge, Stichtag 1. Januar 2018 und Kostenübernahmeerklärung des Landes

(Potsdam) „Städte und Gemeinden erwarten eine vollständige Kompensation der mittlerweile von vielen Parteien geforderten Abschaffung der Straßenbaubeiträge“, sagt Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vor den anstehenden Klausurtagungen der Koalitionsfraktionen. „Wir müssen Erklärungen zur Kenntnis nehmen, dass es vielen in der Koalition nur noch um das ‚wie‘ der Abschaffung geht.“  In immer mehr Städten und Gemeinden komme der Straßenbau nach der Kampagne gegen Straßenbaubeiträge zum Erliegen. Derzeit sei für die Städte, Gemeinden und Ämter unklar, wie laufende oder geplante Maßnahmen tatsächlich finanziert werden können. Wegen der Erklärungen aus dem politischen Raum sehen es viele Kommunen als fraglich an, fällige Beitragsansprüche überhaupt noch durchsetzen zu können. Eine tragfähige Kompensation der Anliegerbeiträge durch das Land sei derzeit nicht absehbar. Zum Teil würden den Kommunen Mittel in Höhe von 20 bis 30 Millionen Euro jährlich in Aussicht gestellt. Dies entspreche etwa 8 bis 12 Euro pro Einwohner oder 1,1 Mio. bis 1,6 Mio. Euro pro Landkreis/kreisfreie Stadt. Pro Landkreis könnten damit lediglich jährlich zwei bis drei Maßnahmen von Anliegerstraßen kompensiert werden. Dies sei völlig unzureichend.  „Es darf nicht zum Stillstand beim weiteren Ausbau der Straßeninfrastruktur kommen“, sagte Graf. Dies würde die seit einigen Jahren positive Entwicklung des Landes zurückwerfen. „Notwendig ist eine Investitionsoffensive auch in die Straßeninfrastruktur der Städte und Gemeinden. Jetzt müssten Entscheidungen getroffen werden“.

Notwendig sind insbesondere:

  • Zeitnahe Bestimmung eines Stichtages 1. Januar 2018
  • Zeitnahe Erklärung der Landesregierung, ab dem Stichtag entstehende Anteile der Beitragspflichtigen vollständig zu übernehmen, ohne dass Gemeinden vorher Grundstückseigentümer veranlagen müssen. Nebenbestimmungen der Förderbescheide müssen entsprechend auch rückwirkend angepasst werden.
  • Zusammen mit der Abschaffung der Straßenbaubeiträge ist eine vollständige Kompensation gesetzlich zu verankern. Es handelt sich um einen Anwendungsfall des strikten Konnexitätsprinzips. Auszugleichen ist ein erzielbarer Beitrag.
  • Um eine Vermischung mit der allgemeinen Kommunalfinanzierung zu vermeiden, soll dies außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes erfolgen.
  • Die Kompensation sollte aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes möglichst pauschaliert ausgereicht werden, ohne dass Gemeinden allerdings einem Genehmigungsverfahren unterworfen werden. Sie muss so bemessen sein, dass Gemeinden, die bisher Straßen beitragsfinanziert ausgebaut haben, nicht schlechter gestellt werden.
  • Denkbar wäre eine auf Straßenarten bezogene Pauschale je Meter Straße. Die Gemeinde müsste die in Aussicht genommene Maßnahme dem Land anzeigen. Das bedeutet, dass jeder Gemeinde gegenüber dem Land ein Anspruch auf Erstattung eines pauschalierten Betrages für entfallene Anliegeranteile einer Ausbaumaßnahme einzuräumen ist. Der Kompensationsbetrag wäre nach Straßenarten zu differenzieren (z. B. pro Meter Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße, selbständiger Geh- oder Radweg, …). Die Gemeinden hätten mit dieser Regelung einen Ersatz für die gestrichenen Anliegeranteile. Der pauschalierte Betrag wäre zu dynamisieren.
  • Es ist zu gewährleisten, dass freiwillige, auch finanzielle Leistungen der Grundstückseigentümer weiterhin möglich bleiben (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG), insbesondere wegen der Finanzschwäche vieler Gemeinden und der Bezüge zu städtebaulichen Verträgen.
  • Die „Gerechtigkeitslücke“ zwischen Grundstückeigentümern, die zur Erneuerung beitragen haben und solche, die nicht mehr zum Ausbau beitragen müssen, ist im Blick zu behalten.
  • Die „Sandstraßenproblematik“ (Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts beim Ausbau vorhandener Straßen) sollte in die politische Lösung (Übernahme des Anteils der Grundstückseigentümer durch das Land) mit einbezogen werden.
  • Unabhängig davon ist eine Anpassung der derzeitigen Verzinsungsregelung, Billigkeitsregelungen, Gewährung von Ratenzahlungen geboten.
  • Alle mit der Abschaffung der Straßenbaubeiträge verbundenen tatsächlichen oder rechtlichen Fragen sind zu klären bzw. zu entscheiden. Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge darf nicht zu einer Fülle neuer Vollzugsprobleme führen.

(4406 Zeichen)

1:  Der parlamentarische Beratungsdienst des Landtages hatte ausgeführt. „ … Verbietet das Land den Gemeinden, Beiträge zur Deckung der Kosten für ihre pflichtigen Aufgaben aus der Straßenbaulast zu erheben, muss es den Gemeinden den bislang durch Beiträge erzielbaren Betrag erstatten. Dabei kann das Land eine Zweckbindung der Mittelzuweisung vorsehen.“ (Parlamentarischer Beratungsdienst, S. 40)

Druckversion

Cookies

Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten und die Zugriffe auf unserer Website zu analysieren. Durch Klicken auf "Zulassen" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Durch Klicken auf "Ablehnen" stimmen Sie ausschließlich der Verwendung aller technisch notwendigen Cookies zu. Sie können jedoch die Cookie-Einstellungen einsehen, um eine kontrollierte Einwilligung zu erteilen. [Link zu Impressum]

  Notwendig erforderlich

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
PHPSESSID Session Speichert Ihre aktuelle Sitzung mit Bezug auf PHP-Anwendungen und gewährleistet so, dass alle Funktionen der Seite vollständig angezeigt werden können. Mit Schließen des Browsers wird das Cookie gelöscht.
bakery 24 Stunden Speichert Ihre Cookie-Einstellungen.
  Analyse

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
_pk_id.xxx 13 Monate Matomo – User-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welchen User es sich handelt)
_pk_ses.xxx 30 Minuten Matomo – Session-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welche Sitzung es sich handelt)