Städte- und Gemeindebund: Bund und Länder müssen bis 31. Dezember 2019 neue Rechtsgrundlage für Erhebung der Grundsteuer schaffen

(Potsdam) Das Bundesverfassungsgericht hat heute einerseits die Bedeutung der Grundsteuer für die Finanzierung der Aufgaben der Städte und Gemeinden unterstrichen und andererseits einen jahrzehntelangen Streit über die Bewertung von Grundstücken für die Erhebung der Grundsteuer beendet. „Die Entscheidung kommt in der Sache nicht unerwartet“, sagte Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. „Bund und Länder sind jetzt gefordert, innerhalb der knappen Frist eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen“. Bis Ende 2024 muss auf dieser Grundlage die Neubewertung umgesetzt sein. Dies bedeute auch für die brandenburgische Verwaltung eine große Herausforderung. Die Aufgabe muss bereits jetzt zügig und mit den erforderlichen Ressourcen angegangen werden.

Für die Neuregelung unterstützt der Städte- und Gemeindebund Brandenburg den Vorschlag, bei unbebauten Grundstücken zur Bewertung den Bodenrichtwert heranzuziehen. Hinzu kommt bei bebauten Grundstücken der Gebäudewert. Auf dieser Grundlage solle wie bisher die von der Nutzung abhängige Steuermesszahl und der jeweils geltende gemeindliche Hebesatz angewendet werden.

Die brandenburgischen Städte und Gemeinden und ihrer Bürgerinnen und Bürger können auf die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht verzichten, so der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg Jens Graf. Das Aufkommen betrug im Jahr 2016 in Brandenburg rund 270 Millionen Euro. Gerade in den finanzschwachen Gemeinden in Brandenburg macht die Grundsteuer vielerorts rund 30 % der Steuereinnahmen aus. Bereits jetzt sind rund 25 % der Städte und Gemeinden in der Haushaltssicherung und dürfen nur ein absolutes Minimum an freiwilligen Aufgaben leisten.

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