Städte- und Gemeindebund Brandenburg fordert Streichung der Privilegierung von Windkraftanlagen aus dem Baugesetzbuch

(Potsdam) Die Privilegierung von Windkraftanlagen muss endlich aus dem Baugesetzbuch gestrichen werden, erklärte Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zur heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, OVG 2 A  16 u.a., den Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ für unwirksam zu erklären. Mit dem Plan war versucht worden, die generelle Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich auf bestimmte Standorte zu konzentrieren. Angesichts der Größe des Plangebietes und der unterschiedlichen Topografie und Siedlungsstruktur sind die von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen mittlerweile sehr komplex. Es sei daher angezeigt, die Rechtslage für die Errichtung von Windkraftanlagen der von großflächigen Solaranlagen anzugleichen. Die Privilegierung von Windkraftanlagen wurde im Jahre 1996 in das Baugesetzbuch eingefügt. Seither haben sich die Verhältnisse grundlegend geändert. So gibt es im Land Brandenburg mittlerweile über 3.700 Anlagen. Die Änderung würde dazu führen, dass vor der Errichtung von Windkraftanlagen von der jeweiligen Kommune zunächst Planungsrecht geschaffen werden müsste. Die Gemeinden könnten dann Vor- und Nachteile in einem geordneten Verfahren abwägen und müssten sich nicht mehr auf eine fehleranfällige Steuerung durch die Regionalplanung verlassen.

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