Streit um angebliche Legitimität der Ämter soll Aufgabenhochzonungen verdecken

Städte- und Gemeindebund zum Reformstreit um die sog. „Amtsgemeinde“

(Potsdam) „Die Einführung der so genannten „Amtsgemeinde“ ist mit einer großen Zahl seit langem bekannter, gleichwohl bislang ungeklärter offener verfassungsrechtlicher Fragen verbunden. Die angedachte Amtsgemeinde führt nicht zu mehr Demokratie, sondern entzieht nach den bislang bekannt gewordenen Vorstellungen aus dem Landtag viele örtlich relevante Aufgaben, wie die Flächennutzungsplanung der Entscheidung durch die bürgerschaftlich organisierten Gemeinden“, sagte Karl-Ludwig Böttcher zu dem von Bündnis90/DIE GRÜNEN heute angestoßenen Streit um die Einführung einer weiteren Gemeindeverbandsebene „Amtsgemeinde“.

Es sei zweifelhaft, ob eine solche Hochzonung gemeindlicher Aufgaben mit der Landesverfassung vereinbar wäre. Bei der letzten Gemeindegebietsreform sei ein solcher Versuch schon einmal gescheitert. Hinzu komme die Frage, ob die Amtsgemeinden in den Finanzausgleich einzubeziehen seien. Im Übrigen wären in den künftigen Amtsgemeindegremien nicht mehr alle Gemeinden vertreten.

Der Städte- und Gemeindebund könne keinerlei Legitimationsdefizite der bisherigen Amtsausschüsse erkennen. Die Vertreter der amtsangehörigen Gemeinden, insbesondere die direkt gewählten ehrenamtlichen Bürgermeister, verfügten über eine breite Legitimität, die Belange ihrer Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Die bisherige Verfahrensweise gewährleiste die Vertretung jeder amtsangehörigen Gemeinde.

Diese und weitere offenen Fragen seien in einem Positionspapier der Amtsdirektoren aufgezeigt worden, dass in die Stellungnahme des Verbandes zur Landtagsanhörung eingeflossen sei. Es ist dieser Pressemitteilung beigefügt.

Anlage: Positionspapier: Ämter erwarten Antworten

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