Auswirkungen des neuen Verwaltungsreformkonzeptes völlig offen

(Potsdam) „Dem Landtag liegt ein Konzept zur Verwaltungsreform vor, dessen organisatorischen und finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen in vielen Bereichen völlig offen ist“, sagte Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zu der dem Landtag vorliegenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Die Landesregierung sei mit dem Ziel gestartet, aus einer umfassenden Funktionalreform eine neue Verwaltungsstruktur abzuleiten. Dies sei leider bei den eigenen Abgeordneten nicht mehrheitsfähig gewesen. Die Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung durch eine spürbare differenzierte Funktionalreform finde sich nur noch in unbestimmten Absichtserklärungen.

Auf die Forderungen der Kommunen, nach einer Dezentralierung von Entscheidungen, werde nach wie vor nicht eingegangen. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müsse differenziert auf die Herausforderungen der Daseinsvorsorge regiert werden können. Dies werde durch die angestreben Zentralisierungen von Entscheidungskompetenzen – speziell in den einzukreisenden Städten - verhindert. Anstelle von jetzt beispielsweise 18 Sozial- oder Gesundheitsämtern soll es künftig nur noch 10 verantwortliche Kommunen geben. Den Bürgern der kreisfreien Städte werde einerseits deren Stärkung versprochen, andererseits wird ein Großteil der städtischen Gestaltungsmöglichkeiten weggenommen. Gleichzeitig werde den Bürgern der heutigen Kreisstädte der Eindruck vermittelt, wesentliche Teile der Kreisverwaltungen blieben auch nach einer Kreisreform am Ort.

Von dem anfänglichen Ziel der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sei daher kaum etwas übrig geblieben. Die angekündigte Gebietsreform ziele jetzt nur noch auf Kostensenkung ab. Dabei sei es völlig offen, ob sich durch die angekündigte Territorialreform im Land Brandenburg überhaupt Kosten einsparen ließen. Schießlich soll das Finanzierungskonzept erst im Nachgang ermittelt werden, obwohl die Reform insbesondere jetzt mit einem Sparbeitrag zu angeblich sinkenden Landeseinnahmen begündet wird.

Zu bemängeln sei, dass ein wesentlicher Teil der als Ausgleich angekündigten Teilentschuldungen aus dem kommunalen Finanzausgleich genommen werde, also von allen Kommunen zu tragen sei. Entsprechendes gelte für die Änderungen der Kulturfinanzierung.

Mit dem Rot-Rot-Grünen Entschießungsantrag vom 12. Juli würden die auf die Landespolitik zurückzuführenden Probleme der Sozialkostenfinanzierung zwar einerseits anerkannt. Er beschränke sich aber auf unverbindliche Absichtserklärungen. Es stelle sich die Frage, warum nicht schon jetzt den kreisfreien Städten auskömmliche Mittel zuerkannt werden und warum neben dem Leitbild ein rechtlich nicht bindender Leitantrag beschlossen werden solle.

Vor dem Hintergrund der vielen offenen Fragen sei dem Landtag nach wie vor eine Denkpause zu empfehlen. Die öffentliche Debatte werde u.a. im Rahmen der anstehenden Gesetzgebungsverfahren weitergeführt. Insbesondere die neuen Einwohnerzielzahlen für Kommunen und die Installierung einer zusätzlichen Gemeindeverbandsebene (Amtsgemeinde) eröffne weitere Debattenfelder.

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