Gute Kindertagesbetreuung in den Gemeinden braucht verlässliche Finanzierungsbeteiligung durch Land und Eltern

Über die aktuelle Situation in der Kindertagesbetreuung, insbesondere zur Erhebung von Elternbeiträgen und Essengeld, informierten Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, und Herr Hendrik Sommer, Bürgermeister der Stadt Prenzlau, im Rahmen eines Pressegespräches am 19. März 2015 in der Landesgeschäftsstelle.

(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat die Landespolitik aufgerufen, die Landesfinanzierung für die Kindertagesbetreuung zu verbessern und weiterhin  eine angemessene Beteiligung der Eltern an den Kita-Kosten sicherzustellen.

„Die märkischen Städte, Gemeinden und Ämter haben in den letzten Jahren massiv in den Ausbau der Kindertagesbetreuung investiert.“, sagte Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. Viele Einrichtungen wurden ausgebaut und saniert, viele weitere neu errichtet. Jeder vierte Platz ist erst nach 2008 neu geschaffen worden. „Nur infolge dieser Kraftanstrengungen kann seit dem 1. August 2013 der Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr auch in die Tat umgesetzt werden.“, so Böttcher weiter. Eine Klagewelle von Eltern wegen fehlender Kita-Plätze konnte so erfreulicherweise vermieden werden.

„Doch die Herausforderungen für die Gemeinden halten an. Um den Bedarf an zusätzlichen Plätzen auch in Zukunft zu decken, arbeiten viele Gemeinden weiter unter Hochdruck an der Schaffung neuer Kapazitäten.“, mahnte Böttcher.

Die stete Verbesserung der Kita-Qualität genießt dabei hohe Priorität. „Individuelle Förderung, Sprachförderung, lange Öffnungszeiten, gesunde Ernährung und eine ansprechende Ausstattung werden durch die vielen ehrenamtlichen Gemeindevertreter, die Erzieherinnen und die Gemeindeverwaltungen vorangetrieben.“, betonte Böttcher.

„Wir begrüßen, dass die Koalition unsere Anregung aufgegriffen hat, bereits zum 1. August diesen Jahres Verbesserungen des Personalschlüssels durch eine Änderung des Kita-Gesetzes umzusetzen.“, sagte Böttcher. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hatte sich im Januar 2015 auch dafür ausgesprochen, in dieser Legislaturperiode die Leitungsfreistellung zu verbessern. 

Bei all dem ist klar: „Gute Kita braucht gute Finanzierung. Es ist jetzt am allerwenigsten das Gebot der Stunde, den Gemeinden auch noch bei der Erhebung von Kita-Elternbeiträgen Steine in den Weg zu legen.“ Die Landespolitik ist stattdessen aufgerufen, den Gemeinden die vom Bund gewährten Kita-Betriebskostenzuschüsse weiterzuleiten.

„Im Zeitraum von 2008 bis 2014 hat das Land Brandenburg vom Bund insgesamt 79 Mio. € erhalten, um diese ungekürzt und ohne neue Standards an die Gemeinden weiterzuleiten.“, erklärte Böttcher unter Verweis auf das Kinderförderungsgesetz. Ab dem Jahre 2015 zahlt der Bund jährlich gar 35 Mio. €. „Es ist ein Skandal, dass es bisher alle Bildungs- und Finanzminister zugelassen haben, dass diese Kita-Mittel im Landeshaushalt versickern und nicht dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden.“, kritisierte Böttcher. 

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg lehnt eine Beitragsfreiheit für Eltern in der Kindertagesbetreuung ab. „Kindertagesbetreuung ist schon jetzt ein Bereich kommunaler Daseinsvorsorge, der am stärksten subventioniert wird. Mehr als 70 Prozent der Kita-Kosten wird aus dem allgemeinen Steueraufkommen generiert.“, so Böttcher.   

Der Verband wies Kritik an Beitragsunterschieden zwischen den Gemeinden als irreführend zurück. „Es ist zu kurz gesprungen, isoliert eine Einkommens- oder Altersgruppe zu vergleichen. Ein ausgewogenes Bild ergibt sich nur, wenn die gesamte Lebensspanne in der Kindertagesbetreuung von Krippe bis Hort und gesamte soziale Infrastruktur für Familien in der jeweiligen Gemeinde betrachtet werden.“, so Böttcher weiter.

Die demokratisch gewählten Gemeindevertreter sind am besten in der Lage, auf der Grundlage der örtlichen Kostenstruktur und in Abwägung aller Belange des örtlichen Gemeinwohls Elternbeiträge angemessen festsetzen und sozialverträglich zu staffeln.

Abschließend sprach sich der Verband für eine Angleichung der Regelung im Kita-Gesetz zum Essengeld an das Schulgesetz aus. „Das Kita-Gesetz sieht derzeit ein Essengeld in Höhe der durchschnittlich ersparten Aufwendungen der Eltern vor. Dieser Rechtsbegriff hat sich als praxisuntauglich erwiesen.“, erklärte Böttcher.

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