Empörung über Beschluss der Bundesregierung zur Kürzung der Leistungen des Bundes an den Kosten der Unterkunft

(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg ist empört über den heutigen Beschluss der Bundesregierung, die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Arbeitslose weiter herabsetzen zu wollen. „Der Bund selbst deckelt seine Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und überlässt den Ausgabenanstieg den Kommunen. Damit wird der Bund seiner Verantwortung nicht gerecht“, erklärte heute der Geschäftsführer des Verbandes, Herr Karl-Ludwig Böttcher.  „Wir erwarten von der Landesregierung Brandenburg, dass sie sich auf Bundesebene und im Bundesrat für eine bessere Finanzierung der Kommunen einsetzt. Immerhin ist das Land nach der Landesverfassung für die Finanzausstattung der Kommunen zuständig.“
Die Beteiligung des Bundes ist seit kurzem an die Zahl der Bedarfgemeinschaften und nicht mehr an die tatsächlichen Ausgaben der Kommunen geknüpft. Obwohl Deutschland eine große Wirtschaftskrise durchmacht und alle Sachverständigen davon ausgehen, dass die Zahl der Ar-beitslosen ansteigen wird, hält die Bundesregierung an der Gesetzeslage fest und ermittelt die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft auf Grund von Zahlen aus den Jahren 2007 und 2008.
„Die Ausgaben im Sozialbereich drohen die Haushalte der Kommunen ohnehin zu sprengen. Seit Jahren machen die Sozialausgaben einen immer größer werdenden Anteil in den kommunalen Haushalten aus. Die Ausgaben für Investitionen hingegen, durch die Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten werden könnten und die der Privatwirtschaft zu Gute kämen, gehen immer weiter zurück. Wenn die Kommunen unter dieser Last zusammenbrechen, fehlt eine tragende Säule in den sozialen Sicherungssystemen“, warnt Böttcher.

Allein die vier kreisfreien Städte geben mehr als 110 Millionen Euro jährlich für die Kosten der Unterkunft arbeitssuchender Menschen aus. Wenn der Bund sich hieran nicht mehr mit 25,4 %, sondern nur noch 23 % beteiligt, fehlen den vier Städten auf einen Schlag noch mal 2,7 Millionen Euro. Das heißt, sie können weniger investieren oder müssen andere kommunale Leistungen für ihre Bürger einschränken. „Die jetzige Entscheidung der Bundesregierung ist fatal und nicht hinnehmbar“, empört sich Böttcher.

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