Pressemitteilung vom 19.03.2004

Städte- und Gemeindebund: WGT-Gesetz jetzt nicht mehr ändern

Gemeinden erwarten Antworten, wie Konversion fortgeführt werden soll


(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat heute die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen und der PDS aufgefordert, das sog. WGT-Gesetz in dieser Wahlperiode nicht mehr zu ändern. Seit Dezember 2002 liegt ein Vorschlag der Landesregierung für ein Änderungsgesetz im Landtag. Danach soll das aus den ehemaligen Russen-Liegenschaften gebildete Sondervermögen aufgelöst und in das Allgemeine Landesvermögen überführt werden.

Gestern wurde im Ausschuss für Haushalt und Finanzen überraschend ein Koalitionsantrag eingebracht. Dieser streicht nicht nur die Brandenburgische Bodengesellschaft aus dem Gesetz sondern stellt auch die Aufgabenerledigung durch eine private Gesellschaft in Frage.

Nach Meinung des Städte- und Gemeindebundes hat sich seit Einbringung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung die Sachlage gravierend geändert. Der revolvierende Fonds funktioniere weiter. Der Koalitionsantrag werfe erneut die Frage auf, wie die Konversion der ehemaligen Russen-Liegenschaften weitergeführt werden soll. Darauf erwarteten die Kommune jetzt Antworten.

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