MITTEILUNGEN 12/2006, Seite 339, Nr. 174

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg und dem Zentraldienst der Polizei zur Versorgung der örtlichen Ordnungsbehörden mit Dienstbekleidung für die Mitarbeiter über das elektronische Warenhaus des Zentraldienstes der Polizei


Am 17. November 06 unterzeichneten der Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Herr Bürgermeister Werner Große, unser Geschäftsführer, Herr Karl-Ludwig Böttcher, und der Direktor des Zentraldienstes der Polizei, Herr Ralph Leidenheimer, die Rahmenvereinbarung zur Versorgung der örtlichen Ordnungsbehörden mit Dienstbekleidung über das elektronische Warenhaus des Zentraldienstes der Polizei.
Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sind alle Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter im Land Brandenburg berechtigt, Dienstbekleidung für die Mitarbeiter ihrer Ordnungsämter über das elektronische Warenhaus auf der Basis eines Abrufvertrages zu beschaffen.
Die Geschäftsstelle informierte hierüber zuletzt mit Rundschreiben vom 20. November 2006. Die Rahmenvereinbarung und das Muster des Abrufvertrages kann eingesehen und herunter geladen werden.
Der Zugang zum elektronischen Warenhaus erfolgt über das Landesverwaltungsnetz oder über eine Bestellung an einem Rechner der örtlich zuständigen Polizeiwache, an dem ein entsprechender Zugang für eine berechtigte Person eingerichtet wird.
Das Warensortiment für die Mitarbeiter der Ordnungsämter wurde durch die Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes erprobt. Die Landeshauptstadt Potsdam ist mit der Qualität der Waren und dem Service des Zentraldienstes der Polizei ausgesprochen zufrieden.

Ulrich Jahnke, Referent

Az: 104-00

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