Ganztagsförderung braucht verlässliche Finanzierung – Kommunen fordern klare Zusagen vom Land Brandenburg

Städte- und Gemeindebund formuliert Positionen zur Umsetzung der bundesweiten Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschüler

(Potsdam) Anlässlich der bevorstehenden Einführung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem 1. August 2026 fordert der Städte- und Gemeindebund Brandenburg eine vollständige finanzielle Absicherung der entstehenden Mehrkosten durch das Land Brandenburg. „Ohne einen verbindlichen und dauerhaften Kostenausgleich droht die Einführung des Ganztagsanspruchs auf dem Rücken der Kommunen zu scheitern“, erklärte Kerstin Hoppe, Bürgermeisterin der Gemeinde Schwielowsee und erste Vizepräsidentin des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg.

Die kommunale Ebene hat in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen zur Sicherstellung von Ganztagsangeboten geleistet. Doch der geplante Ausbau des Betreuungsumfangs – insbesondere auch in den Ferien – bedeutet für Städte, Gemeinden, Ämter und der Verbandsgemeinde einen zusätzlichen strukturellen und dauerhaften Aufwand, der nicht allein durch Bundesmittel gedeckt ist.

Bereits jetzt tragen die Kommunen jährlich rund 180 Millionen Euro Eigenanteil für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen. Hinzu kommen weitere rund 170 Millionen Euro jährlich für Gebäude, Betriebskosten und Fehlbedarfsfinanzierung. Mit der Umsetzung des neuen Anspruchs werden diese Summen weiter steigen – insbesondere durch zusätzliche Personalkosten, notwendige Investitionen und laufende Betriebskosten. Der Bund beteilige sich zwar über den Umsatzsteueranteil an den laufenden Betriebskosten. Der Anteil, der Brandenburg zufließt, müsse jedoch vollständig an die kommunale Ebene weitergereicht werden. Gleichzeitig seien vom Land die Finanzierungslücken zu schließen, die trotz der Bundesmittel verbleiben, fordert Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. Das Land ist gemäß Artikel 97 Absatz 3 der Landesverfassung verpflichtet, bei der Übertragung neuer Aufgaben auch die Kosten zu übernehmen. Daher müsse das Land mit der Neuregelung des Anspruchs auf ganztägige Betreuung auch die bestehenden Regelungen zum Mehrbelastungsausgleich für die Kommunen so überarbeiten, dass auch die durch die Ausweitung des Betreuungsanspruchs den Städten, Gemeinden, Ämtern und der Verbandsgemeinde neu entstehenden Kosten in vollem Umfang ausgeglichen werden“, so Graf.

Angesichts der knappen Zeit bis zur Einführung des Rechtsanspruchs warnt der Städte- und Gemeindebund zudem vor Verzögerungen durch übermäßige Bürokratie. „Ohne Entschlackung von Verfahren, klare Zuständigkeiten und eine echte Entlastung drohen wir das Ziel aus dem Blick zu verlieren: verlässliche Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder – ohne Überforderung der kommunalen Ebene“, erklärt Graf.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hatte im Rahmen seiner Präsidiumssitzung ein umfassendes Positionspapier zur Umsetzung der bundesweiten Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschüler ab den 1. August 2026 im Land Brandenburg beschlossen. Das Papier enthält konkrete Hinweise und Lösungsansätze für die wichtigsten Herausforderungen.

Anlage

Positionspapier Zur Umsetzung der bundesweiten Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschüler ab den 1. August 2026 im Land Brandenburg

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