Grundsteuerreform muss schnell kommen: Städte- und Gemeindebund unterstützt Vorschlag eines wertabhängigen Grundsteuer-Modells und mahnt rasche Einigung an

Umsetzung soll aufkommensneutral sein - wertabhängiges Modell von Finanzverwaltung umsetzbar

(Potsdam) Die Grundsteuer muss schnell auf eine sichere Grundlage gestellt werden, sagte Dr. Oliver Hermann, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg nach der heutigen Sitzung des Präsidiums des kommunalen Spitzenverbandes in Potsdam. Das Präsidium hatte die Umsetzung der Reform mit Finanzstaatssekretärin Trochowski erörtert. Die Umsetzung soll aufkommensneutral erfolgen. Das bedeutete: „Die Grundsteuereinnahmen sollen für jede Gemeinde vor und nach der Reform gleich sein“. Künftig müsste aber der unterschiedliche Grundstückwert Berücksichtigung finden. Der Abstimmung mit Finanzstaatssekretärin Trochowski habe deutlich gemacht, dass die Finanzverwaltung die Umstellung auf ein wertabhängiges Modell zeitgerecht umsetzen könne und wolle.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg und das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg unterstützen das wertabhängige Grundsteuer-Modell. Es entspreche den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes, sagte Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg.

Frau Staatssekretärin Daniela Trochowski vom Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg hatte erläutert: „Die Landesfinanzverwaltung kann und wird das vom Bundesfinanzminister vorgestellte wertabhängige Grundsteuer-Modell in der vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Frist erfolgreich umsetzen. Die Finanzverwaltung bereitet eine automatisierte Umsetzung vor.“

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) hatte am 10. April 2018 entschieden, dass das Bewertungsrecht und damit die darauf basierende Grundbesteuerung aufgrund über Jahrzehnte entstandenen Werteverzerrungen bereits seit dem 1. Januar 2002 für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG ist. Das Gericht hat die Grundbesteuerung allerdings nicht sofort für nichtig erklärt. Für die Herstellung verfassungsgemäßer Zustände hat das BVerfG einen zweiphasigen Übergangszeitraum festgelegt. Zunächst hat der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung für das Bewertungsrecht zu schaffen. Sollte der Gesetzgeber bis Ende 2019 keine Neuregelung beschließen, könnte die Grundsteuer bereits ab dem Jahr 2020 nicht mehr erhoben werden. Nach Schaffung der neuen gesetzlicher Bewertungsregelungen müssen diese bis spätestens zum 31. Dezember 2024 umgesetzt werden.

Das Grundsteueraufkommen in Höhe von derzeit insgesamt rund 280 Millionen Euro im Jahr ist für die Kommunen im Land Brandenburg unverzichtbar und muss gesichert werden. Ein Wegfall - darüber sind sich der Städte- und Gemeindebund Brandenburg und das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg einig - , sind weder vom Land noch durch die Städte und Gemeinden kompensierbar. Grundlage für den Städte- und Gemeindebund Brandenburg ist eine aufkommensneutrale Grundsteuer-Reform.

 

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