Kita-Gesetz: Gemeinden begrüßen zahlreiche Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen als spürbare Verbesserung des Gesetzentwurfs – Nun dritte Betreuungsstufe und Essengeldänderung als nächste Schritte zeitnah angehen

(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt die deutliche Verbesserung des Gesetzentwurfes. Dies teilte der Verband nach der heutigen Sitzung des Präsidiums mit. Der Gesetzentwurf soll mit zahlreichen Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen am Mittwoch verabschiedet werden und die Einführung der Beitragsfreiheit für das letzte Kita-Jahr ab 1. August 2018 umsetzen.
Der Verband würdigte, dass sich die Fraktionen intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt und Anregungen der kommunalen Seite auseinandergesetzt haben. Im Ergebnis würde das Kostenerstattungsverfahren für die Beitragsfreiheit erleichtert, unter anderem durch die Anhebung der unmittelbar auskömmlichen Kostenerstattungspauschale auf 60 Prozent der Einrichtungen (125 Euro) und die Einführung eines Abschlages von 100 Prozent für das Folgejahr. Auch soll eine Prüfung der Elternbeiträge für die Kostenerstattung nur noch dann vorgenommen werden, wenn Erstattungsanträge die Pauschale von 125 Euro um 20 Prozent übersteigen. Hierbei könne nunmehr auch auf frühere Prüfungen zurückgegriffen werden.
Wichtige Anpassungen seien auch die Klarstellungen zur generellen Gestaltung von Elternbeitragssatzungen. So habe der Gesetzgeber die Rechtslage nunmehr ausdrücklich bestätigt, wonach die Bereitstellung von Grundstücken und Gebäuden bei der Berechnung der Beiträge nicht abgezogen werden müssen. Letztlich sei von Kreissatzungen und erweiterten Prüfrechten der Landkreise Abstand genommen worden.
Mit Bedauern nahm der Verband zur Kenntnis, dass eine signifikante Erhöhung der unmittelbar auskömmlichen Erstattungspauschale (auf 75 Prozent der Einrichtungen), die Wiedereinführung der dritten Bemessungsstufe sowie die Klarstellung zum Essengeld keine politische Mehrheit im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens finden konnte. Insbesondere zur Wiedereinführung der dritten Betreuungsstufe sei es dringend notwendig, den Trägern eine Perspektive anzubieten.
Die Städte, Gemeinden und Ämter des Landes Brandenburg sind Träger von knapp 1.000 kommunalen Kindertagesstätten, in denen mehr als 100.000 Jungen und Mädchen betreut werden.

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