Entschließungsantrag der Koalition zur Reform der Landesverwaltung Schritt in richtige Richtung

(Potsdam) Den jetzt veröffentlichten Antrag der Koalition zu einer Verwaltungsstrukturreform (Landtagsdrucksache 6/247) hat der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Karl-Ludwig Böttcher, als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet. Ich begrüße es, wenn der Landtag von der Landesregierung als Voraussetzung für Reformen „eine umfassende Funktionalreform unter Benennung zu übertragender Aufgaben und Ausgleich für finanzielle Mehrbelastungen“ verlangt. Ziel einer Verwaltungsstrukturreform muss die Stärkung der Selbstverwaltung sein. Klarstellungsbedarf sehe ich hinsichtlich einer Stärkung der Städte und Gemeinden. Insoweit muss der Grundsatz der Subsidiarität deutlicher zum Ausdruck kommen, sagte Böttcher. Funktionalreform darf nicht auf der Kreisebene enden.

In dem Entschließungsantrag soll der Landtag beschließen, die Landesregierung aufzufordern, dem Landtag bis Mitte 2015 den Entwurf eines Leitbildes zuzuleiten. Der Landtag formuliert auch Anforderungen zu den Aussagen des Leitbildentwurfs. Ausgangspunkt sollen Aussagen zu einer umfassenden Funktionalreform sein. Der Entwurf solle – so die Begründung – neben regionalen Besonderheiten des Landes, die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der demokratischen Teilhabe berücksichtigen. Durch eine Funktionalreform solle dabei die staatliche Verwaltungstätigkeit mehr auf die Kommunen verlagert werden. Nur auf solch einer Grundlage könne eine folgende Veränderung von Gebietsstrukturen erfolgen.
       
Der Entschließungsantrag kann über das Parlamentsinformationssystem des Landtages Brandenburg aufgerufen werden.

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